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Wölfersheim: versuchter Betrug vereitelt

Wölfersheim: versuchter Betrug vereitelt

In Wölfersheim konnte gerade noch ein umfangreicher Betrug via Telefon verhindert werden. Konkret ging es dabei um diverse Anrufe, die bei Seniorinnen und Senioren des Ortes eingingen. Am anderen Ende der Leitung war stets eine junge Frau, die sich als Mitarbeiterin der Polizei Friedberg ausgab. Im Rahmen des Telefonats wurde die Behauptung aufgestellt, es seien Einbrecher festgenommen worden, die unter anderem einen Zettel mit der Adresse der angerufenen Person mitgeführt hätten. Diese Form des versuchten Betrugs ist bekannt und gelangte auch schon in anderen Kontexten zur Anwendung.

Bisherige Ermittlungen in Wölfersheim ergaben, dass kein der angerufenen Personen auf den Trick hereinfielen und vielmehr die Polizei verständigt wurde. Statistiken zeigen jedoch, dass durchaus immer wieder erfolgreich die Herausgabe von Wertsachen erreicht wird und manche ältere Menschen überaus treuherzig auf die fremden Personen reagieren.

Fakt ist, dass es sich stets um einen fingierten Anruf in betrügerischer Absicht handelt. Die Polizei ruft selbstverständlich nicht zu nachtschlafender Zeit bei fremden Personen an und warnt in diesem Kontext vor Einbrechern. Darüber hinaus fragen echte Polizisten nicht am Telefon nach persönlichen Daten und schon gar nicht nach Vermögenswerten, was im Fall der Anruferin der Fall war.

Seitens der Behörden wird daher geraten, derartige Telefonate wie das in Wölfersheim sofort zu beenden und die Polizei zu verständigen. Ermittlungen verlaufen allerdings oftmals im Sande, da sich die anrufenden Personen nur schwer identifizieren lassen. Eine Festnahme ist nur dann möglich, wenn einer der Täter persönlich auftritt und sich als Polizistin oder Polizist ausgibt. In diesen Fällen wird dann oft die Herausgabe aller Wertgegenstände zum vermeintlichen Zweck der Sicherstellung verlangt.

Strafrechtlich handelt es sich hierbei um Amtsanmaßung gemäß §132 StGB. Des Weiteren ist von einem Betrug im Sinne von §263 StGB auszugehen, bei dem bereits der Versuch strafbar ist. Ob noch weitere Straftaten begangen wurden, ist von den Ermittlern in Wölfersheim festzustellen und kann nur anhand des konkreten Ablaufs beurteilt werden.

Quelle: Presseportal
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.