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War Explosion in Gießen ein Versicherungsbetrug?

War Explosion in Gießen ein Versicherungsbetrug?

Die Explosion, die vor einiger Zeit die Innenstadt von Gießen erschütterte, könnte als Versicherungsbetrug geplant worden sein. Zu diesem Zwischenergebnis kommen die Ermittler in dem Fall und gehen derzeit von einem versuchten Versicherungsbetrug zu Ungunsten der Gebäudeversicherung aus. Im Fokus der Ermittlungen stehen zwei Männer, die vom 22-jährigen Inhaber einer Shisha-Bar mit der Straftat beauftragt worden sein sollen.

Aktuell sitzt der Inhaber bereits in Untersuchungshaft, hat den versuchten Versicherungsbetrug bislang jedoch nicht zugegeben. Zur Last gelegt wird ihm ferner die Anstiftung zum versuchten Mord sowie eine besonders schwere Brandstiftung. Entsprechend könnte im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe auf den ehemaligen Gastronomen zukommen.

Ebenfalls in Haft genommen wurden ein 22-Jähriger und ein 23-Jähriger. Alle drei Tatverdächtigen schweigen bislang, wurden jedoch zuvor von einem Zeugen erheblich belastet. Einer der beiden mutmaßlichen Brandstifter wurde bei der Tat schwer verletzt und befindet sich noch in einer Klinik, wo er behandelt wird.

Die Explosion in der Shisha-Bar hatte eine solche Wucht, das gleich fünf Menschen verletzt wurden. Zudem entstand ein großer Gebäudeschaden, was möglicherweise auch die Intention der Brandstifter war. Seitens der Gebäudeversicherung wird jedoch im Fall eines Versicherungsbetrugs keinerlei Schadensregulierung stattfinden, sodass die drei Männer – im Falle eines Nachweises der Straftat – leer ausgehen.

Die Schadenssumme wird von den Ermittlern in Gießen mit einem mehrfach sechsstelligen Betrag beziffert. Ebenfalls ist schon bekannt, dass Benzin als Brandbeschleuniger eingesetzt wurde. Was noch unbekannt ist, ist die Frage nach anderen Chemikalien und auch die Untersuchung sämtlicher Spuren an den festgenommenen Männern sowie die Suche nach deren DNA am Tatort dürfte noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich gilt Brandstiftung immer dann als schwere Straftat, wenn auch andere Personen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Bei einem Lokal das sich in einem Mehrfamilienhaus befindet, ist dies selbstverständlich der Fall. Dabei dürften sowohl die Auftraggeber als auch die eigentlichen Urheber der Brandstiftung zur Rechenschaft gezogen werden und neben den strafrechtlichen auch zivilrechtliche Konsequenzen zu tragen haben.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.