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Meckesheim: Verurteilung wegen Diebstahls im Rathaus

Meckesheim: Verurteilung wegen Diebstahls im Rathaus

In Meckesheim bzw. vor dem Amtsgericht Sinsheim ist vor einigen Wochen ein Prozess zu Ende gegangen. Verantworten musste sich der ehemalige Bürgermeister von Meckesheim, der wegen Diebstahls verurteilt wurde. Der Fall schlug einige Wellen, zumal der Bürgermeister einen zunächst erlassenen Strafbefehl nicht akzeptierte und am Ende mit einer Geldstrafe auf Bewährung davon kam.

Konkret ging es bei dem Strafverfahren wegen Diebstahls um zwei handsignierte Grafiken des Modeschöpfers Wolfgang Joop. Diese hingen während der Amtszeit des scheidenden Bürgermeisters im Rathaus und wurde von diesem kurzerhand mitgenommen. Ebenfalls in die eigenen vier Wände überführt wurde ein Design-Abfalleimer, der seinerzeit auch auf Kosten der Gemeinde angeschafft worden war.

Im Rahmen der Amtsübergabe an den Nachfolger wurde die Mitnahme der Bilder sogar thematisiert. Es herrscht jedoch kein Konsens darüber, ob der ehemalige Bürgermeister diese nun bezahlen muss oder sie als Zeichen der Anerkennung für seine Dienste geschenkt bekommt. Dessen Argumentation sieht so aus, dass er der Gemeinde in 16 Jahren Amtszeit Gutes in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags getan hat und nun eine kleine Entschädigung verdient.

Nachdem auch der Rechtsanwalt der Gemeinde Meckesheim an den ehemaligen Bürgermeister geschrieben hatte, zahlte dieser die Bilder und dachte, dass der Fall damit erledigt sei. Weit gefehlt, denn in der Folge kam noch ein Strafbefehl wegen Diebstahls in Höhe von 25 Tagessätzen à 90 Euro. Aufgrund der Weigerung zu Zahlen kam es zu einer Hauptverhandlung, die an zwei Tagen über jeweils zwei Stunden ging und in deren Zusammenhang sechs Zeugen einvernommen wurden.

Vor Gericht ist dann explizit nicht von Diebstahl, sondern von einer „eigenmächtigen Zueignungsabsicht zum Zeitpunkt der Mitnahme“ die Rede und der ehemalige Bürgermeister erhält eine Verwarnung. Seitens des ehemaligen Bürgermeisters handelt es sich um eine Provinzposse und auch von einer Rufmordkampagne ist die Rede. Fakt ist, dass das Haushaltsvolumen von Meckesheim rund 21 Millionen Euro beträgt und der Wert der Bilder mit 889 Euro angesetzt wurde. Die Kosten für den Prozess dürfte die Gemeinde mehr gekostet haben als die Bilder.

Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.