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asd

Betrug in Neu-Isenburg durch DNA-Analyse gelöst

In Neu-Isenburg beauftragte ein Manager eines großen Konzerns die DETEKTIV AG, einen besonders pikanten Fall zu übernehmen.

Seit 8 Wochen erhielt dieser Manager anonyme Briefe. Zunächst wurden diese an seine Firmenanschrift zugestellt. Später auch direkt an seine Privatanschrift. Die Ehefrau öffnet einen dieser Briefe und diese löste eine schwere Ehekrise aus.

Eine unbekannte Frau behauptet darin, dass sie mit diesem Manager vor 3 Jahren Geschlechtsverkehr hatte und aus dieser vermeindlichen Liaison soll angeblich ein Kind zur Welt gekommen sein. Geld wollte die Verfasserin nicht. Auch nicht die Anerkennung der Vaterschaft. Vielmehr drohte sie in den Briefen, dass sie ihn privat und beruflich vernichten wollte. Deshalb wandte sich der Manager an die DETEKTIV AG, um die Verfasserin zu ermitteln und zu entscheiden, ob dieser Vorgang angezeigt wird.

Durch die Beschaffung von DNA-fahigem Material konnte eine DNA Analyse angefertigt werden

Ein Detektiv der DETEKTIV AG machte sich sofort an die Arbeit und analysierte den Schreibstil, um sich ein Bild über die mögliche Verfasserin zu machen. Anschließend beauftragte die DETEKTIV AG ein Labor, um festzustellen, ob Fingerabdrücke auf den Briefen hinterlassen wurden, die der Beschaffung von DNA-fahigem Material dienen. Falls DNA-fähiges Material gefunden werden sollte, hätte es zur doppelten Beweissicherung verwendet werden können. Herausgefunden wurde nach der DNA Analyse, dass sich dem letzten Brief ein Teilfingerabdruck befand.
Aufgrund des vorhandenen Speichels hinter der Briefmarke wurde DNA-fähiges Material gefunden. Durch die DNA Analyse konnte sichergestellt werden, dass später dieses DNA-fähige Material einer Person zugeordnet werden könnte.

Beschaffung DNA war nicht illegal

Der Detektiv der DETEKTIV AG hat sich stets an Recht und Gesetzt gehalten. Die Beschaffung des DNA-fähigen Materials war in diesem Fall rechtens, da sich die Briefmarke im Besitz des Managers befand. Das DNA fähige Material wurde jedoch nicht weiter untersucht und nicht ausgewertet, da das Gendiagnostikgesetz dieses verbietet. Die Feststellung allgemein diente vorsorglich als Druckmittel für den Fall, dass die Person ermittelt wird. Das Ergebnis einer DNA Analyse ist in Fällen der Privatermittlung keine Beweissicherung, aber sehr hilfreich.

Der Fall wurde gelöst

Durch weitere Befragungen des Managers durch den Detektiv konnte geklärt werden, was denn tatsächlich vor 3 Jahren vorgefallen ist. Es stellte sich heraus, dass er sich damals von einer Mitarbeiterin fristlos trennen musste. Diese hatte mehrfach durch geschäftsschädigendes Verhalten auf sich aufmerksam gemacht und andere Mitarbeiter auch gezielt diffamiert. Sie hat ihren damaligen Chef, den Auftraggeber der DETEKTIV AG, dafür verantwortlich gemacht und wollte sich an ihm rächen. Es gab nie eine gemeinsame intime Beziehung. Der Fall wurde der Polizei übergeben und die Staatsanwaltschaft hat nun zu entscheiden, ob die Strafverfolgung aufgenommen wird.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.