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A.M.G. DETEKTIV AG schließt Sorgerechtsprüfung erfolgreich ab

Gehen Ehen oder Partnerschaften auseinander und sind gemeinsame Kinder von der Scheidung oder Trennung betroffen, muss über das Sorge- und Umgangsrecht entschieden werden. Familiengerichte entscheiden hierbei nach festgelegten Kriterien:

Wird das nur einem der Ex-Partner übertragene Sorgerecht dem Kind gerecht? Eignet sich dieser Elternteil für die Erziehungs- und Betreuungsaufgaben? Ist Stabilität für das Kind gewährleistet? 

Unsicherheit der Väter, Detektiv kann helfen

Ungeklärt und ungeprüft bleibt jedoch oft, wie es den Kindern geht, wenn der Sorgeberechtigte eine neue Partnerschaft eingeht. Da auf behördlichem Weg hierzu keine Handhabe besteht, entschied sich ein Vater aus Norderstedt bei Hamburg, die Privatdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG zu beauftragen. Der Vater wollte wissen, wie sich seine Ex-Frau mit ihrem neuen Lebenspartner um die gemeinsamen Kinder kümmert.

Beobachtung des Wohnhauses durch die DETEKTIV AG

Die Privatermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG  begannen diskret mit der Observation des Wohnhauses, knüpften unter situationsbezogenen Vorwänden Kontakt zur Nachbarschaft und erfuhren so, dass es sich um eine frohe junge Familie handelt.

Bei der mehrtägigen Personenbeobachtung zu verschiedenen Tageszeiten konnten die Ermittler sich unbemerkt in der Nähe der Kinder aufhalten und dabei dokumentieren, dass sich sowohl die Mutter als auch der neue Lebensgefährte den Kindern gegenüber liebevoll und aufmerksam verhielten.

Trautes Familienleben in Hamburg

Die Kinder wurden beim Fußballspielen und Fahrradfahren mit dem neuen Lebensgefährten beobachtet. Auch bei der Gartenpflege und dem Kehren des Gehsteigs wurden die Kinder spielerisch mit eingebunden. Insgesamt gewannen die Privatdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG  ein Bild von einem fairen, liebevollen und behüteten Umfeld.

Mit den per Video und Bild dokumentierten Beobachtungsergebnissen der DETEKTIV AG konnte dem besorgten Vater seine Ungewissheit über eine neue Lebenssituation seiner Kinder genommen werden.

Die neue Rechtslage

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit den Eltern. Ein Vater muss sich daher einmal pro Monat mit seinen Söhnen treffen – auch wenn er das nicht möchte. So entschied im Dezember 2020 das OLG Frankfurt. Damit wurde die Beschwerde eines Vaters zurückgewiesen, mit der er sich gegen die Verpflichtung wehrte, einmal im Monat tagsüber Umgang mit seinen Kindern zu haben. Die Mutter hatte im Herbst 2019 ein Verfahren eingeleitet, da die Kinder den Vater vermissten. Der Vater aber behauptete, der Umgang sei ihm nicht möglich. Er habe ein neugeborenes Kind, arbeite bis zu 120 Stunden wöchentlich und schlafe lediglich drei bis vier Stunden pro Nacht. Das Amtsgericht verpflichtete ihn dazu, die Kinder an einem Sonntag im Monat tagsüber zu sich zu nehmen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.