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Landau in der Pfalz von A.M.G. DETEKTIV AG gelöst

In Landau in der Pfalz konnte die Detektiv AG einem Vater in einem Sorgerechtsstreit mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin um die gemeinsame dreijährige Tochter erfolgreich zur Seite stehen. Herr Mathias B. kam in unsere Detektei mit der Vermutung, dass seine Ex-Freundin ihm die unehelich geborene Tochter in der ihm gesetzlich zustehenden Zeit durch verschiedene Manöver vorenthalten wollte, um das Kind seinem Vater zu entfremden.

Das Familienrecht sieht bestimmte Besuchszeiten der Kinder für getrennte Eltern vor

Nach dem Familienrecht steht es dem Vater zu, sein Kind an einem Tag in der Woche zu sehen und jedes zweite Wochenende gemeinsam zu verbringen. An den vorgesehenen Terminen kam es seit geraumer Zeit zu Absagen der Verabredungen vonseiten der Mutter. Für diese Absagen führte sie unterschiedliche Gründe an, wie beispielsweise das Kind wollte an dem Tag lieber bei einem anderen befreundeten Kind spielen und sei nicht da. Sehr häufig behauptete sie auch, das Kind wäre krank und könnte nicht mit dem Vater das gemeinsame Wochenende verbringen. Zweimal stand Herr B. zu einem verabredeten Termin vor der verschlossenen Tür, seine ehemalige Partnerin und seine Tochter waren nicht anwesend. Die Mutter entschuldigte dies damit, dass sie den Termin vergessen habe. Auch behauptete sie mehrmals, das Kind wolle den Vater nicht sehen. In dieser Situation wandte sich Herr B. an unsere Detektei. Er vermutete, dass die Mutter seines Kindes absichtlich, die ihm nach dem Familienrecht zustehenden Besuchszeiten, boykottierte.

Die Ermittlungen in Landau in der Pfalz brachten ein putzmunteres Kind zutage

Er selbst wohnte nicht in Landau in der Pfalz und nahm für jeden seiner Besuche eine weite Fahrstrecke von über einer Stunde Fahrtzeit auf sich. Er musste häufig ohne sein Kind gesehen zu haben wieder nach Hause fahren. Durch die Ermittlungen unserer Detektei konnte schnell nachgewiesen werden, dass sich Herr B. in seinen Vermutungen nicht getäuscht hatte. Durch Ermittlungen in der Nachbarschaft stellte sich heraus, dass das Kind an den Tagen, an denen es angeblich krank war, putzmunter mit befreundeten Nachbarskindern im Garten spielte. Auch besuchte das Kind eine Kinderspielgruppe in Landau in der Pfalz an den Tagen, an denen die ehemalige Partnerin von Herrn B. seine Tochter bei ihm als erkrankt ausgab. Die Mutter handelte damit offensichtlich absichtlich gegen das gültige Familienrecht. Die Ermittlungen unserer Detektei verhalfen Herrn B., das gemeinsame Sorgerecht durchsetzen zu können. Der Mutter wurde vor Gericht eindringlich nahegelegt, die Besuchstermine des Vaters bei seinem Kind nicht weiter zu verhindern.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.