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Sorgerecht: Dank Beweislage ermitteln Jugendamt und Polizei

Die erfahrenen Detektive unseres Unternehmens wurden für Beobachtungen zu einem 36-jährigen Mann nach Ettlingen gerufen, der mit seiner 34-jährigen Ex-Freundin eine gemeinsame Tochter im Alter von drei Jahren hatte. Nach der Trennung der Eltern drei Monate zuvor war das Sorgerecht für das gemeinsame Kind allein der Mutter zugesprochen worden. Da der Vater oft beruflich unterwegs war, wurde ihm lediglich ein Besuchsrecht eingeräumt. Dass dies auch für das Kind aufgrund der beruflichen Situation durchaus die beste Lösung war, sah der Auftraggeber zwar durchaus ein. Er hatte aber Anlass zu der Befürchtung, dass es um die Sicherheit seiner Tochter in der Wohnung der Mutter in Karlsruhe nicht zum Besten bestellt war und wollte daher Beobachtungen unserer Detektive anregen.

Auftraggeber fürchtet gefährlichen Angriff durch Kampfhund

Der Auftraggeber hatte bei einem Besuch bei seiner Tochter in Karlsruhe zahlreiche neue Haustiere bei der Ex-Freundin und der Tochter in der Wohnung wahrgenommen. Der Hang zur übermäßigen Fokussierung auf viele Haustiere war überhaupt einer der Trennungsgründe gewesen. Sorgen bereiteten dem Auftraggeber unserer Detektive aus Ettlingen in Bezug auf das Sorgerecht aber weniger die Ratten, Mäuse und Vögel in der Wohnung, sondern vielmehr ein aggressiv wirkender Kampfhund, der ihm bei einem Besuch aufgefallen war. Nach seiner Rückkehr nach Ettlingen hatte sich der Mann direkt telefonisch bei der Polizei erkundigt, ob es sich bei der von ihm erkannten Rasse um eine gefährliche und darüber hinaus meldepflichtige Kampfhund-Rasse handelte. Nachdem ihm dies bestätigt wurde, versprach der Polizist am anderen Ende der Leitung, die Sachlage von einem zuständigen Kollegen in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

Ermittlungen zur tatsächlichen Sachlage rund um den gefährlichen Kampfhund

Gegenüber der Polizei hatte die Kindsmutter angegeben gehabt, dass der fragliche Kampfhund nur für zwei Tage bei ihr gewesen sei, da ihn eine Freundin während eines Wochenendtrips bei ihr abgegeben hatte. Die Beobachtungen der Detektive sollten nur zutage fördern, ob der Hund nicht doch dauerhaft bei der Kindsmutter untergebracht und somit ein Grund gegen das alleinige Sorgerecht war. Die verdeckten Ermittlungen zeigten schnell, dass der fragliche Kampfhund durchaus immer noch im Haushalt der Ex-Partnerin und Tochter des Auftraggebers lebte. Außerdem zeigte sich bei den Beobachtungen, dass die Mutter das Kind wohl auch regelmäßig für kürzere Zeiträume zusammen mit dem Kampfhund alleine in der Wohnung ließ.

Detektive dokumentieren Verfehlungen rund um das Sorgerecht für weitere Ermittlungen der staatlichen Stellen

Die durch unsere Detektive technisch dokumentierte Anwesenheit des gefährlichen Hundes im Haushalt der Ex-Freundin und des Kindes war Grund genug für neuerliche Ermittlungen von Jugendamt und Polizei im Umfeld der 34-Jährigen. Nach den gemachten Beobachtungen stellte sich auch heraus, dass die Hundehalterin den verpflichtenden Kurs für die Haltung gefährlicher Hunderassen nicht absolviert hatte. Der Kindsvater aus Ettlingen wollte ihr das Sorgerecht zwar ohnehin nicht streitig machen. Er konnte aber ein mögliches Unglück zwischen dem Kampfhund und dem Kind abwenden, da der Hund die Wohnung aufgrund der Ermittlungen verlassen musste.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.