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Vater beschuldigt ehemalige Freundin der Schwarzarbeit

Der Kampf um das Sorgerecht lässt in einigen Fällen die streitenden Parteien zu nicht ganz fairen Mitteln greifen. In Hungen konnte die DETEKTIV AG Klarheit in einen Fall bringen, in dem ein Vater die Mutter seines 3-jährigen Sohnes beschuldigte, von ihm Unterhalt zu beziehen und gleichzeitig einer unangemeldeten Nebenbeschäftigung nachzugehen. Er vermutete, dass seine ehemalige Lebenspartnerin Lena M. täglich während der Zeit, in der sein Sohn den Kindergarten besucht, in verschiedenen privaten Haushalten Senioren betreuen und die Wohnungen putzen würde. Der Vater Mark S. beauftragte unsere Detektei mit den Ermittlungen zu der Schwarzarbeit seiner Ex-Freundin.

Der Vorwurf der Schwarzarbeit wird bei einem Streit um das Sorgerecht häufig vorgebracht

Gleich nach der Beauftragung durch Mark S., begann unser Detektiv mit seinen Beobachtungen von Lena M. in Hungen. In den ersten drei Tagen, von Dienstag bis Donnerstag, konnte die DETEKTIV AG keine Auffälligkeiten beobachten. Frau Lena M. brachte ihren Sohn morgens um 8 Uhr zum Kindergarten und ging danach wieder nach Hause. Sie verließ ihre Wohnung nur zum Einkaufen in einem nahe gelegenen Supermarkt. Sie holte ihren Sohn an den Nachmittagen, um 14.30 Uhr, wieder aus dem Kindergarten ab. An allen drei Tagen, gegen 15.30 Uhr bis 16 Uhr, suchte Lena M. gemeinsam mit ihrem Sohn einen Spielplatz auf und verbrachte dort ungefähr eine Stunde mit ihrem Kind. Danach ging sie mit ihrem Sohn wieder nach Hause und verließ die Wohnung nicht noch einmal. Die Beobachtungen unseres Detektivs der DETEKTIV AG zeigten, dass sie am frühen Donnerstagabend, Besuch von einer jungen Frau erhielt. Durch Nachfragen bei Herrn S. stellte sich heraus, dass es sich um die ebenfalls in Hungen lebende Schwester von Frau M. handelte. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten die Beobachtungen nur zeigen, dass Frau Lena M. sich liebevoll um ihr Kind kümmerte und das Sorgerecht gewissenhaft ausübte.

Die DETEKTIV AG deckt auf: Der Streit um das Sorgerecht führt oftmals zu falschen Anschuldigungen

Am Freitagmorgen, nachdem Frau M. ihren Sohn in den Kindergarten gebracht hatte, fuhr sie mit dem Bus in einen anderen Stadtteil von Hungen. Die Beobachtungen der DETEKTIV AG zeigten, dass Lena M. eine Appartmentwohnung in der Nähe des dortigen Altenheimes aufsuchte. In dieser Wohnung verbrachte sie gut zwei Stunden. Gegen 11 Uhr am Vormittag verließ sie mit einer älteren Dame die Wohnung und ging mit ihr in ein kleines Einkaufsgebiet am Ende der Straße. Nach dem Einkauf gingen beide zu der Wohnung zurück. Am frühen Vormittag fuhr Frau M. mit dem Bus wieder zurück und holte ihren Sohn im Kindergarten ab. Befragungen in der Nachbarschaft und insbesondere in dem Alten- und Pflegeheim, zu der die Appartmentwohnung der älteren Dame gehörte, ergaben, dass es sich um eine Tante von Frau M. handelte. Diese Tante war Herrn S. bislang nicht bekannt gewesen. Aufgrund der Beobachtungen und Nachforschungen unserer Detektei konnte nur festgestellt werden, dass sich Herr S., im Streit um das Sorgerecht, in dem Verhalten seiner Frau getäuscht hatte und ihr kein verwerfliches Verhalten vorgeworfen werden konnte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.