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Schuldnerermittlung nach Privatvereinbarung zum Ratenkauf

Schuldnerermittlung nach Privatvereinbarung zum Ratenkauf

Markus H. aus Frankfurt richtete an unsere Detektiv AG eine Anfrage bezüglich einer Schuldnerermittlung in Frankfurt. Der 38-jährige Automechaniker hatte vor einigen Monaten einer entfernen Freundin ein Auto verkauft und ihr die Möglichkeit zur Ratenzahlung vertraglich zugesichert. Er wusste, dass die Frau keine Ersparnisse hatte, wollte ihr aber helfen, da sie ohne ein neues Auto nicht zur Arbeit fahren konnte. Die ersten Ratenzahlungen wurden wie vereinbart auf sein Konto überwiesen. Mittlerweile hatte der gutmütige Mann seit drei Monaten keine Zahlungen mehr erhalten. Er wollte der entfernten Freundin zwar helfen, ihr aber kein Auto schenken. Er bat die Detektiv AG daher um eine Schuldnerermittlung, da er von seiner Seite aus keinen Kontakt mehr zu der Schuldnerin aufnehmen konnte. Sie war unbekannt verzogen. 

Die Detektiv AG beginnt mit einer Schuldnerermittlung in Frankfurt

Die ermittelnden Detektive, die in Bezug auf Schuldnerermittlung sehr erfahren waren, suchten die Schuldnerin in Frankfurt. Innerhalb kürzester Zeit konnten sie ein sehr unerfreuliches Ermittlungsergebnis vorweisen. Eine Nachfrage beim zuständigen Meldeamt hatte ergeben, dass die Schuldnerin vor drei Monaten verstorben war. Es war daher nachvollziehbar, warum sie unserem Mandanten keine Raten mehr zahlen konnte. Damit unser Mandant zu seinem Recht kam, schlugen die Ermittler bei dem Besprechungstermin bezüglich der Ermittlungsergebnisse vor, dass sie den Erben der Schuldnerin ausfindig machen, damit unser Mandant zu seinem Geld kam. Markus H. stimmte zu und war gespannt, wen die Detektive ermitteln würden. 
 

Die Schuldnerermittlung in Frankfurt wird immer spannender 

Einen wirklichen Erben gab es nach dem Tod der Schuldnerin nicht. Die Ermittler fanden heraus, dass die junge Frau bei einem unverschuldeten Autounfall verstarb. Diese Details waren entscheidend für unseren Mandanten. Aufgrund seines Kaufvertrages mit der vereinbarten Ratenzahlung konnte er sich an die Versicherung des Unfallgegners der verstorbenen Schuldnerin wenden. Ihr Auto war rechtmäßig versichert gewesen, sie hatte keinen Alkohol getrunken, als sich der Unfall ereignete und trug erwiesen keine Schuld am Unfall. Der Anwalt unseres Mandanten reichte die Angaben zu den bisherigen Ratenzahlungen der Verstorbenen bei der gegnerischen Versicherung ein und auch den Betrag, der nach dem Kauf noch nicht bezahlt war. Zugleich reichte der Anwalt bei Gericht einen Antrag ein, dass die Schadensersatzzahlungen für den kaputten Unfallwagen direkt an unseren Mandanten gezahlt werden. Glücklicherweise war der KFZ-Brief auch noch in den Händen von Herrn H., weil dieser laut Vertrag nach der Schlussrate an die Käuferin übergeben werden sollte. Die Gesetzeslage war eindeutig, unser Mandant bekam den ausstehenden Kaufpreis von der Versicherung des Unfallgegners gezahlt.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.