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asd

Untreue in Homburg nicht bestätigt

Die Detektiv AG wurde in Homburg von Frau Christa A. aufgesucht. Sie vermutete, dass ihr Ehemann ein Verhältnis mit einer anderen Frau eingegangen wäre. Ihr Ehemann war Bezirksleiter einer Supermarktkette. Arbeitseinsätze an Samstagen waren nicht ungewöhnlich. Seit einiger Zeit, so berichtete die Ehefrau, hatten sich diese Samstagseinsätze auf fast jedes Wochenende ausgeweitet. Ihr Ehemann käme erst in den Abendstunden nach Hause. Nach dem Eherecht ist ein außereheliches Verhältnis keine Straftat, aber eine betrogene Ehefrau könnte die Zerrüttung des Eheverhältnisses nachweisen. Das Eherecht ermöglicht dann eine Scheidung von dem untreuen Ehepartner. Frau Christa A. beschrieb ihre Ehe eigentlich als glücklich, aber das eigentümliche Verhalten ihres Ehemannes beunruhigte sie doch stark.

Das Eherecht hilft Eheleuten, eine „gute“ Ehe zu führen

Unsere Detektive nahmen in den nächsten Tagen ihre Beobachtungen auf. Wie sich herausstellte, traf sich Herr A. an zwei Samstagen im Monat mit einer jungen Frau in der Innenstadt von Homburg. Die Beobachtungen zeigten, dass es sich zwar um ein sehr nahestehendes Verhältnis zu handeln schien, aber wie ein Liebespaar verhielten sich Herr A. und die junge Frau nicht. Sie suchten ein Café in der Innenstadt von Homburg auf und verbrachten dort mehrere Stunden. Unsere Detektei hätte Frau Christa A. sofort über die junge Frau informieren und ihr die Bestätigung für die Untreue ihres Ehemannes geben können, da ihre Vermutung, er würde sich an den Samstagen mit einer anderen Frau treffen, vordergründig stimmte. Dennoch erschien dieser Fall nicht so offensichtlich zu sein, wie er zunächst schien. Weitere Beobachtungen unserer Detektive zeigten, dass es zu keinen intimen Berührungen zwischen Herrn A. und der jungen Frau kam. Zwar gab es bei der Verabschiedung am frühen Samstagabend eine freundschaftliche Umarmung, aber richtige Liebespaare verhielten sich anders.

Ehepartner sind nach dem Eherecht nicht dazu verpflichtet, dem Ehemann oder der Ehefrau alles mitzuteilen

An einem der folgenden Samstage konnten unsere Detektive beobachten, wie Herr A. die junge Frau in seinem Wagen zum Studentenwohnheim nahe der Universitätsklinik in Homburg fuhr. Durch weitere Beobachtungen und Ermittlungen konnte unsere Detektei ermitteln, dass es sich bei der jungen Frau um die uneheliche Tochter von Herrn A. handelte, die vor der Ehe mit Frau Christa A. geboren war. Der Kontakt war seit der frühesten Kindheit zu der Tochter abgebrochen. Erst im Erwachsenenalter hatte die junge Frau Kontakt zu ihrem Vater aufgenommen. Da die Ehe mit Frau Christa A. kinderlos geblieben war, wollte Herr A. seiner Frau das Vorhandensein seiner Tochter langsam und schonend beibringen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.