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Computerkriminalität trifft Lehrer aus Großkrotzenburg

Ein Lehrer aus dem hessischen Ort Großkrotzenburg kontaktierte unsere Detektei, um von unseren erfahrenen IT-Spezialisten Hilfe in einem Fall von mutmaßlicher Computerkriminalität zu bekommen. Wenige Tage zuvor hatte er auf seinem Computer die Spuren eines Hackerangriffs bemerkt. Da auf dem betroffenen Gerät auch aktuelle Prüfungsunterlagen für verschiedene Schulklassen abgespeichert waren, vermutete er den möglichen Täter innerhalb der Schulgemeinschaft. Die Mitarbeiter unserer Detektei sollten vor Ort in Großkrotzenburg den Computer des Auftraggebers überprüfen und dabei auch gleich mögliche Beweise für einen Nachweis der vermuteten Computerkriminalität sichern.

Digitale Spur führt die Detektiv AG in die Nachbarschaft

Für unsere erfahrenen Ermittler war es ein Leichtes, anhand der vergleichsweise stümperhaft hinterlassenen Spuren des Hackerangriffs die IP-Adresse des Angreifers zu ermitteln. Dann fuhren die Detektive die kurze Strecke bis in die Nähe des Bahnhofs von Großkrotzenburg, um dort die am Briefkasten ablesbaren Namen in die Ermittlungsunterlagen aufzunehmen. Außerdem wurden vor Ort Beobachtungen vorgenommen, bei denen alle Personen beim Betreten oder Verlassen des Hauses mit technischen Hilfsmitteln erfasst wurden. Eine weitere Besprechung mit dem Auftraggeber brachte schnell neue Erkenntnisse: Er konnte eine der offensichtlich in dem Haus wohnhaften Personen als Schüler der Schule identifizieren, an der er arbeitete. Diesen stellte er am folgenden Schultag mit den durch unsere Detektive gewonnenen Erkenntnissen zur Rede.

Überraschende Wendung im Fall der Computerkriminalität in Großkrotzenburg

Bei dem Gespräch mit dem 15-jährigen Schüler gab dieser unter Tränen sofort zu, für den Hackerangriff auf den Computer des Lehrers verantwortlich gewesen zu sein. Allerdings sei er von älteren Schülern, die selbst auch tatsächlich von unserem Auftraggeber unterrichtet wurden, dazu gezwungen worden. Er hatte zwar tatsächlich Prüfungsunterlagen vorab vom Computer des Lehrers steheln können. Diese habe er aber trotz Drohungen dann doch nicht weitergegeben, da er Gewissensbisse bekommen habe. Unser Auftraggeber wusste aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung als Pädagoge, dass öffentliche Strafaktionen den geständigen Datendieb für alle Zeiten als Verräter vor allen Schülern abstempeln würden. Daher verzichtete er aufgrund der Glaubwürdigkeit der Aussagen des Schülers, dass die Prüfungsunterlagen nicht an seine Schüler weitergegeben wurden, auf eine offizielle Ahndung der Angelegenheit. Allerdings verlangte er von dem offensichtlich durchaus talentierten „Jung-Hacker“, dass dieser sich als Leiter einer Computer-AG für das Nachmittagsprogramm der Schule zur Verfügung stellte. Außerdem wurden die Prüfungsunterlagen durch neues Material ersetzt, damit ein Betrug in jedem Fall ausgeschlossen werden konnte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.