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Hanau: Streitigkeiten beim Unterhalt für die Eltern

​Hanau: Streitigkeiten beim Unterhalt für die Eltern

Die Ermittlungen beginnen

Harald B., ein 56-jähriger Familienvater aus Hanau suchte unsere Detektiv AG auf, weil das Sozialamt bei ihm Unterhalt für seine Eltern einziehen wollte. Prinzipiell wollte sich der Mann nicht vor fälligen Unterhaltszahlungen drücken, allerdings reichte sein monatliches Einkommen für den Unterhalt seiner Eltern in Hanau nicht aus. Sein Haus wurde vom Sozialamt als nicht angemessen bewertet, weil mittlerweile zwei seiner Kinder nach der Volljährigkeit das Haus verlassen hatten. Laut Kenntnis unseres Mandanten müssten seine Eltern ausreichend viel Erspartes besitzen, sodass er gar nicht unterhaltspflichtig wäre. Der Familienvater hatte seine jüngere Schwester in Verdacht, das ersparte Vermögen seiner Eltern veruntreut zu haben. Unsere Detektive sollten daher die finanziellen Verhältnisse der Frau überprüfen.

Die 45-jährige Schwester unseres Mandanten wohnte ebenfalls in Hanau. Mit ihrer Familie bewohnte sie ein kleines Reihenhaus, das die Behörden als angemessen eingestuft hatten. Die Frau musste daher keine Unterhaltszahlungen an die Eltern befürchten. Um sich erst einmal ein Gesamtbild über die Familienverhältnisse verschaffen zu können, observierten die Ermittler die kleine Familie in Hanau einige Tage. Trotz des bescheidenen Einkommens des Schwagers unseres Mandanten schien die Familie immer wieder größere Ausgaben per Kreditkarte zu tätigen. Bei einer derartigen Kartenzahlung in einer exklusiven Boutique konnte einer der Ermittler mit einer versteckten Kamera ein Bild von der Kreditkarte anfertigen, mit dem die Schwester von Herrn B. ihren Einkauf bezahlte. Es war auf dem Bild deutlich ersichtlich, dass es sich bei der Kreditkarte um eine Bankkarte einer ausländischen Bank handelte.

Erste Beweise werden gesichert

Die Observationen der Ermittler waren so erfolgreich, dass der Anwalt von unserem Mandanten so viele Beweise zusammenstellen konnte, um bei Gericht eine Klage auf Überprüfung der Vermögensverhältnisse der Schwester unserer Mandantin erwirken zu können. Bei der ausländischen Kreditkarte handelte es sich um eine tschechische Bank, bei der die Dame anscheinend ein Konto hinterlegt hatte. Diese Bankverbindung hatte sie bei der ersten Vermögensüberprüfung verschwiegen. Sie wurde tatsächlich von Gericht auf Offenlegung dieser Kontoverbindung verpflichtet und es zeigte sich, dass tatsächlich das gesamte Vermögen der senilen Eltern vor einigen Jahren nach Tschechien verschoben wurde. Unser Mandant konnte nun beweisen, dass das Vermögen seiner Eltern von seiner Schwester veruntreut wurde, zumal die keine gegenteiligen Dokumente vorweisen konnte. Die Schwester sollte daraufhin den Unterhalt der Eltern übernehmen.Unser Mandant musste sein Haus in Hanau nicht verkaufen und konnte mit seiner Familie weiterhin dort wohnen bleiben.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.