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Heidelberg: Personenüberprüfung vor geplantem Immobilienverkauf

​Heidelberg: Personenüberprüfung vor geplantem Immobilienverkauf

Hilde M. aus Heidelberg hatte gemeinsam mit ihren Geschwistern von ihren Eltern eine große Mietimmobilie geerbt. Damit alle Geschwister gleichermaßen über ihr Erbe verfügen können, hatten sie beschlossen, die Immobilie zum Kauf anzubieten. Als sich ein Käufer gefunden hatte, wandte sich Frau M., auch vertretend für ihre Geschwister, an unsere Detektiv AG. Die Erben aus Heidelberg wünschten eine Personenüberprüfung des potenziellen Immobilienkäufers. Sie wollten Unannehmlichkeiten verhindern, für den Fall, dass sie an einen Betrüger geraten waren. Hinzu kam, dass sie nach einer Unterzeichnung von einem Kaufvertrag das Objekt für einen längeren Zeitraum nicht anderweitig verkaufen konnten, wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht umgehend zahlte. 
 

Die Personenüberprüfung in Heidelberg wird durchgeführt

Alle Informationen, die Frau M. und ihre Geschwister von dem vermeintlichen Käufer der Immobilie in Heidelberg erhalten hatten, reichten sie an die ermittelnden Detektive weiter. Innerhalb von einem Tag war ein Großteil der Personenüberprüfung in Heidelberg abgeschlossen. Ihr Bauchgefühl hatte unsere Mandantin und ihre Geschwister nicht betrogen. Der vermeintliche Käufer hatte tatsächlich einige Negativpunkte auf seiner Liste. Der Mann hatte in der Vergangenheit mehrmals Kaufverträge für Großimmobilien unterzeichnet, ohne jemals den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten. Der erste potenzielle Käufer war kein wirklicher Betrüger, er erhoffte sich lediglich ein Folgegeschäft mit einem anderen Käufer, weil der eine gerade erworbene Immobilie mit Gewinn weiterverkaufen wollte. Das Geschäftsmodell, das sich der Mann erhoffte, konnte von ihm noch nie mit Erfolg beendet werden. Die jeweiligen Eigentümer kamen nur zu ihrem Recht, weil die gegen den vermeintlichen Käufer eine Klage auf Rückabwicklung des unterzeichneten Kaufvertrages einreichten. Somit wurde nach Gerichtsentscheid der unterzeichnete Kaufvertrag als ungültig erklärt und die Immobilie konnte anderweitig weiterverkauft werden. 
 

Die Personenüberprüfung schützte vor großem Schaden

Dank unserer schnellen Personenüberprüfung konnte unsere Mandantin ebenfalls umgehend reagieren. Es hatte sich kurzfristig noch ein zweiter Kaufinteressent für die Immobilie gefunden und die Ermittler befassten sich mit einer zweiten Personenüberprüfung in Heidelberg. Im Gegensatz zur ersten Überprüfung konnten die Ermittler bei der aktuellen Personenüberprüfung keine Negativpunkte finden. Unsere Mandantin ließ daraufhin das notwendige Vertragswerk für den Immobilienverkauf von ihrem Notar errichten und bereits eine Woche später waren die Verträge unterzeichnet. Wenige Wochen später erfolgte die Zahlung des vollen Kaufpreises und unsere Mandantin bedankte sich bei uns, in Begleitung ihrer Geschwister. Die Erben waren überglücklich, das Erbe nun unter sich aufteilen zu können, ohne dass der Verkauf durch einen Betrüger vereitelt wurde.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.