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Verbotene Nebenbeschäftigung in Lich

Es kann regelmäßig zu Konflikten zwischen den Interessen von ArbeitnehmerInnen und deren Vorgesetzten kommen, wenn MitarbeiterInnen zur Konkurrenz ihres „Brötchengebers“ werden. Darum wird es auch nicht selten in den Bedingungen eines Arbeitsvertrags konkret untersagt, dass ArbeitnehmerInnen im selben Metier selbständig tätig werden und eine nach diesen Bedingungen verbotene Nebenbeschäftigung neben ihrer Tätigkeit im Unternehmen ausüben. Unsere Detektei wurde von der Besitzerin einer Konditorei und Bäckerei in Lich kontaktiert, die über viele Jahre hinweg auf eine stabile Auftragslage vor Ort bauen konnte. Nun aber war ein Anbieter vor Ort aufgetaucht, der nur über diverse Facebook-Gruppen seine Kunden generierte und offensichtlich aus dem Privatbereich heraus agierte, um Kuchen und Torten für Geburtstage und Veranstaltungen zu liefern. Ganz abgesehen davon, dass dies aufgrund diverser gewerberechtlicher Bestimmungen und Gesundheitsauflagen unzulässig ist, äußerte die Auftraggeberin aus Lich unseren Detektiven gegenüber die Vermutung, dass es sich um die verbotene Nebenbeschäftigung einer Mitarbeiterin handeln konnte. Da sie aber drei verschiedene Mitarbeiterinnen im Verdacht hatte, sollten unsere Ermittler vor Ort in Lich entsprechende Beobachtungen anstellen.
 

Detektive halten in Lich Ausschau nach süßem Backwerk

Es kam den Mitarbeiterin unserer Detektei bei den Ermittlungen in Lich entgegen, dass Kuchen und Torten im Allgemeinen in leicht erkennbarer und mit technischen Mitteln dokumentierbarer Form transportiert werden. Drei Detektive teilten sich bei den Ermittlungen in Lich auf und übernahmen jeweils einzeln die Beobachtung von einer der verdächtigen Mitarbeiterinnen. Während sich in zwei Fällen keinerlei Auffälligkeiten ergaben, stellten sich bei der dritten Person im Fokus der Beobachtungen schnell Ermittlungserfolge ein. Tatsächlich war zu beobachten, dass täglich mehrere Kuchen und Torten aus dem privaten Wohnhaus getragen und abends mit dem privaten PKW an Adressen in Lich und Umgebung ausgeliefert wurden. Auch die Frage, wo die in Vollzeit beschäftigte Dame die Zeit für ihr Gewerbe hernahm, klärte sich relativ rasch: Offensichtlich wurde das Backwerk in dem Licher Privathaushalt hauptsächlich von der Tochter der Verdächtigen hergestellt. Damit stellte sich für unsere Detektive aber auch die Frage, ob der Mitarbeiterin der Konditorei damit rein rechtlich überhaupt selbst eine verbotene Nebenbeschäftigung nachzuweisen sei.
 

Detektive berichten der Auftraggeberin aus Lich von den Beobachtungen

Die erfahrenen Mitarbeiter unserer Detektei übergaben der Auftraggeberin aus Lich die Ermittlungsergebnisse und wiesen sie auf die etwas schwierige Situation hin. Die Tochter der Mitarbeiterin handelte zwar offensichtlich jenseits des Gewerberechts, eine verbotene Nebenbeschäftigung durch die Mutter war ohne den Beweis einer Kundenakquise im Unternehmen selbst aber nur schwer nachzuweisen. Die Auftraggeberin sprach ihre Mitarbeiterin offen auf die Situation an und erfuhr, dass ihre Tochter aufgrund ihrer fortgesetzten Arbeitslosigkeit mit ihrem Kuchen- und Tortenservice angefangen hatte. Daraufhin sah die ohnehin nach Personal suchende Chefin eine einfache Lösung: Sie bat die Tochter ihrer Mitarbeiterin zum Bewerbungsgespräch und konnte den Fall der verbotenen Nebenbeschäftigung in Lich wenige Tage später mit einem Arbeitsvertrag zu einem für alle Beteiligten erfreulich positiven Ende bringen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.