*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

asd

Verdacht auf verbotene Nebenbeschäftigung auf Rastplatz

In diesem Fall nahm eine international tätige Spedition Kontakt zur DETEKTIV AG auf, um Beobachtungen eines für das Unternehmen tätigen Fahrers in Auftrag zu geben. Der Verdächtige war wöchentlich zwei Mal auf der immer gleichen Route zwischen der österreichischen Hauptstadt Wien und dem Ruhrgebiet unterwegs. Dabei musste aufgrund der Streckenlänge stets auch eine längere Ruhepause auf einem Rastplatz eingelegt werden. Es hatte sich von anderen Fahrern bis zum Disponenten herumgesprochen, dass der betreffende Fahrer trotz Alternativen mit weitaus mehr Komfort seine Ruhepausen stets auf einem Rastplatz in der Nähe von Fürth einlegte. Unter den Kollegen wurde getuschelt, dass der verheiratete 38-Jährige wohl ein Verhältnis mit einer anderen Frau aus Fürth haben musste. Weiteren Verdacht nährten Berichte von Firmenkunden, dass der Fahrer bei der Übergabe von Lieferungen zuletzt regelmäßig gereizt und übermüdet gewirkt habe.

Die Ermittler passen den LKW des Verdächtigen bei Fürth ab

Um den gehegten Verdacht gegen den Fahrer bestätigt zu wissen oder auch ausräumen zu können, wurden die Detektive mit Ermittlungen vor Ort beauftragt. So sollte sich ein Ermittler-Team für Beobachtungen auf dem Rastplatz bei Fürth in Stellung bringen. Tatsächlich dauerte es an dem zuvor mit der Disposition des Unternehmens abgestimmten Einsatztag nur wenige Stunden, bis der dank seiner auffällig gestalteten LKW-Plane eindeutig zu identifizierende LKW mit auffallend rasanter Geschwindigkeit auf einen freien Parkplatz gesteuert wurde. Der Fahrer verließ das Führerhaus und begab sich nach dem Abschließen seines Fahrzeugs schnellen Schrittes zu einem nahen Rasthof. Dort staunten die Ermittler der DETEKTIV AG nicht schlecht, als sie den Verdächtigen bei ihren Beobachtungen hinter dem Tresen des Lokals erblickten. Sie konnten mit technischen Hilfsmitteln dokumentieren, dass der eigentlich zur Erholung verpflichtete Fahrer rund sechs Stunden in dem Rasthof arbeitete, bevor er nach einer deutlich zu kurzen Erholungsphase im Fahrzeug die weitere Fahrt antrat.

Verbotene Nebenbeschäftigung als Risiko für die Allgemeinheit

Die verbotene Nebenbeschäftigung des LKW-Fahrers war in diesem Fall doppelt gravierend, schließlich hielt er die vorgeschrieben Ruhezeiten zwar vom Fahrtenschreiber dokumentiert ein, nutzte die Zeit am Pausenort aber für eine durchaus anstrengende Tätigkeit. Außerdem ergaben spätere Ermittlungen durch staatliche Stellen, dass es sich außerdem auch um Schwarzarbeit gehandelt hatte. Daher kamen auf den Fahrer als Folge der Ermittlungen der DETEKTIV AG in Fürth eine ganze Reihe gravierender Konsequenzen zu.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.