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Lohnfortzahlungsbetrug: Wirtschaftsdetektive im Einsatz

„Krankfeiern“ ist der umgangssprachlich verharmlosende Ausdruck für einen Straftatbestand, den der Jurist Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall nennt. Der krankgeschriebene Mitarbeiter ist jedoch nicht krank, sondern nutzt die bezahlte, angebliche Krankheitszeit für unerlaubte Nebentätigkeiten oder private Vergnügungen.

Und wie in der Firma in Rüsselsheim bei Mainz gehört schon eine ganze Menge Dreistigkeit des Arbeitnehmers dazu, bis dem Arbeitgeber langsam der Verdacht kam, dass bei dem fraglichen Mitarbeiter und seinen regelmäßigen Krankheitszeiten etwas nicht stimmt. Der Moment, die Wirtschaftsdetektive der Detektei Detektiv AG mit der Personenüberwachung und mit Nachforschungen zu beauftragen, war gekommen, als dem Arbeitnehmer nicht nur immer länger sondern auch immer häufiger wegen eines Rückenleidens Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigt worden war. Da ohne zweifelsfreie Beweise ein mutmaßlich betrügerischer Mitarbeiter zwar abgemahnt, jedoch nicht entlassen werden kann, sollten die Wirtschaftsdetektive im Fall des erwiesenen Lohnfortzahlungsbetruges gerichtsverwertbare Beweise vorgelegen.

Die Wirtschaftsdetektive der Detektei Detektiv AG sind auf diskrete und effiziente Ermittlungen gerade bei Lohnfortzahlungsbetrug spezialisiert und können in rund 90% der überprüften Krankmeldungen für den Arbeitgeber dazu beitragen, dass die  Fälle von Lohnfortzahlungsbetrug ohne langwierige Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten rasch und reibungslos abgewickelt werden konnten.

Der wegen seines Rückenleidens krank gemeldete Arbeitnehmer aus Rüsselsheim wurde observiert und in seinem Umfeld stellten die Wirtschaftsdetektive unter verschiedenen Vorwänden Nachforschungen und Nachfragen an. Während dieser Ermittlungsarbeit fanden die Detektive der Detektei Detektiv AG heraus, dass der vermeintlich Bewegungsunfähige, krankgeschriebene Arbeitnehmer an einem Fußballturnier als Torwart teilnahm. Mit der Videokamera konnte dokumentiert werden, wie der Arbeitnehmer flüssig und reaktionsschnell von einer Tor-Ecke in die andere sprang, um den Ball zu fangen oder abzuwehren.

Weiter brachten die Nachforschungen der Detektei Detektiv AG ans Licht, dass der fragliche Arbeitnehmer darüber hinaus auch noch einen Stall mit mehreren Pferdeboxen betreibt und die Pferdeboxen in so genannter Vollpension an Pferdebesitzer vermietet.

Auch bei den täglichen Arbeiten in seinem Pferdepensionsbetrieb konnte der krankgeschriebene Arbeitnehmer gefilmt und fotografiert werden. Die schweren Arbeiten des Ausmistens, Mistkarren-Fahrens, Heu- und Strohballen-Verteilens gingen ihm, wie zu sehen war, leicht von der Hand.

Mit diesem Beweismaterial konnte der geschädigte Arbeitgeber den Gerichtsprozess vor dem Arbeitsgericht zu seinen Gunsten entscheiden, das Gericht stimmte der fristlosen Kündigung zu. Der betrügerische Arbeitnehmer wurde dazu verurteilt, die Kosten für die Beauftragung der Wirtschaftsdetektive der Detektei Detektiv AG und für den vom Arbeitgeber eingeschalteten Anwalt zu tragen. Nach Ermessen des Gerichts kann ein Arbeitnehmer nach §91 ZPO (Zivilprozessordnung) zum Schadensersatz verurteilt werden, was die Rückforderung von gezahltem Lohn für die Krankheitsdauer beinhalten kann.

Durch die Beauftragung der Detektei Detektiv Ag erzielte der Arbeitgeber neben der fristlosen Entlassung dieses Arbeitnehmers noch einen weiteren positiven Effekt: die übrigen Mitarbeiter fanden es gut, dass der „Draufhänger“ entlassen und bestraft wurde, was sie in klaren Aussagen auch ihrem Chef mitteilten – und die Motivation insgesamt verbesserte sich deutlich.

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Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.