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Mutmaßliche Unterschlagung von Firmeneigentum

Mutmaßliche Unterschlagung von Firmeneigentum

Ein metallverarbeitender Betrieb aus Stutensee nahe Bruchsal trennte sich von einem Mitarbeiter. Wenig später wurde festgestellt, dass Arbeitsmaterial sowie Kleinmaschinen und Handwerkzeug fehlten. Um zu erfahren, ob sich der entlassene ehemalige Mitarbeiter im selben Geschäftszweig selbstständig gemacht hatte und ob er dabei das Diebesgut einsetzte, beauftragte der Firmeninhaber die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG mit Ermittlungen. Kurze Zeit später machten sich die Detektive der A.M.G. DETEKTIV AG von der Niederlassung in Karlsruhe aus an die Arbeit.

A.M.G. DETEKTIV AG ermittelte gegen einen Handwerker in Stutensee in der Nähe von Bruchsal

Kurz nach Beginn der Ermittlungen stand fest, dass sich der ehemalige Mitarbeiter exakt in derselben Branche mit derselben Spezialisierung selbstständig gemacht hatte – was unschwer am Firmenschild zu erkennen war.
Unter dem plausiblen Vorwand der möglichen Auftragsvergabe vereinbarten die Wirtschaftsdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG einen Termin mit dem ehemaligen Mitarbeiter in dessen Geschäftsräumen. Um seine Expertise in Bezug auf die angefragten Leistungen darzustellen, wurden die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG® auf Nachfrage in seinen Produktionsraum geführt.

Gestohlenes Arbeitsmaterial und Maschinen entdeckt

Wie vom Auftraggeber  vermutet, fanden sie in der neu gegründeten Firma nicht nur einige Maschinen aus dem Bestand des Auftraggebers, sondern auch das zu verarbeitende Grundmaterial.
Mithilfe der dokumentierten Beweise der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG konnte der ehemalige Mitarbeiter mit dem abhanden gekommenen Besitz des Auftraggebers in Verbindung gebracht werden, was vor Gericht zu einer Verurteilung wegen der wirtschaftlichen Nutzung von Diebesgut führte. Weiterhin wurde der Beklagte vom Gericht dazu verurteilt, für die Ermittlungskosten aufzukommen.

Die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG ermittelt bei Diebstahl und Warenschwund

Eine seriöse Detektei wie die A.M.G. DETEKTIV AG weiß, welche Art der Überwachung erlaubt und nötig ist. Unsere Wirtschaftsdetektive verschaffen Ihnen Klarheit und die notwendigen gerichtsverwertbaren Beweise, um Verdächtige zu überführen.
Allein im deutschen Einzelhandel wird der durch Mitarbeiter verursachte Warenschwund jährlich auf rund eine Milliarde Euro geschätzt.
Diebstahl am Arbeitsplatz ist ein Kündigungsgrund, doch allein ein Verdacht reicht nicht aus für eine fristlose Entlassung. Die Firmenleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt zunächst aufzuklären. Hierbei kann ein Detektiv für die benötigten Beweise sorgen – oder einen Verdacht entkräften. Angestellte sind rechtlich nicht vor der Überwachung durch den Arbeitgeber geschützt. Das Bundesarbeitsgericht erlaubt Aufnahmen des Arbeitsplatzes, selbst wenn der Mitarbeiter der Überwachung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Der Wert der gestohlenen Gegenstände ist übrigens nicht entscheidend, vor Gericht wird auch der Diebstahl geringwertigen Diebesgutes als triftiger Kündigungsgrund anerkannt, hier ist der Vertrauensverlust ausschlaggebend.

Die inhabergeführte A.M.G. Detektiv AG® unterhält 18 Niederlassungen in Deutschland sowie eine weitere in Palma auf Mallorca. Wir beraten Sie gerne zunächst persönlich oder telefonisch zu Ihrem Fall. Sie erreichen unsere Gratis-Hotline rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche unter ✆ 0800 844 8446

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.