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Frankfurt: Abrechnungsbetrug, bewiesen durch die Detektiv AG

​Frankfurt: Abrechnungsbetrug, bewiesen durch die Detektiv AG

Ein betuchter Rentner aus Frankfurt wandte sich an unsere Detektiv AG, weil er bei seiner Haushälterin einen Abrechnungsbetrug vermutete. Walter M. war technisch sehr gewandt und seit Beginn seiner Rente mit seiner Frau häufig auf Reisen. Damit seine Villa immer sauber und gepflegt war, kam zweimal in der Woche seine Haushälterin für zwei bis vier Stunden ins Haus und sorgte für Ordnung. Sie lüftete, saugte und putzte. Eigentlich fiel nicht viel Arbeit an, aber da hin und wieder die Kinder des Hauses an den Wochenenden zu Besuch kamen, auch während der Abwesenheit des Paares, gab es immer einiges zu tun. Die Haushälterin stellte unserem Mandanten dann am Ende des Monats die geleisteten Stunden in Rechnung. Der Verdacht des Abrechnungsbetrugs kam auf, weil Herr M. seine Villa mit elektronischen Schließzylindern abgesichert hatte. Die Haushälterin bekam ihren persönlichen Pincode, mit dem sie das Haus betreten konnte. Das Kontrollprogramm zeichnete dann auf, wann die Haustür mit ihrem Code geöffnet und geschlossen wurde. Das Protokoll der Schließanlage stimmte nicht mit den abgerechneten Stunden der Haushälterin überein.
 

Die Ermittlungen der Detektiv AG in Frankfurt beginnen

Da Walter M. keine anderen Beweise bezüglich einem Abrechnungsbetrug durch seine Angestellte vorweisen konnte, als das Kontrollprogramm seiner Schließanlage, bat er die Detektiv AG um Hilfe. Die Ermittler sollten die Villa zu den Zeiten observieren, an denen die Haushälterin üblicherweise tätig war. Herr M. war bereits wieder auf Reisen, als die Observationen der Ermittler begannen. An sechs Tagen, verteilt auf drei Wochen, observierten die Ermittler die Villa unseres Mandanten in Frankfurt und notierten die Zeiten, zu denen die Haushälterin in der Villa tätig war. An den meisten Tagen verbrachte sie lediglich 45 bis 60 Minuten in der Villa. Von den zwei bis vier Stunden an einem Tag, von denen uns unser Mandant zuvor berichtete, konnte nicht die Rede sein. 

Aufklärung nach Beendigung der Reise unseres Mandanten

Als unser Mandant von seiner Reise zurückkehrte, konnte der begangene Abrechnungsbetrug bewiesen werden. Die Haushälterin hatte bei ihm mittlerweile die aktuelle Abrechnung eingereicht. Sie entsprach absolut nicht den Beobachtungen der Ermittler, war aber identisch mit dem Kontrollprotokoll der Schließanlage. Der Anwalt unseres Mandanten stellte umgehend Anzeige wegen Abrechnungsbetrugs durch die selbstständig tätige Hausangestellte. Ihre einzige Reaktion auf die Anzeige fasste der Anwalt in kurzen Worten zusammen. Die Dame hatte einfach nicht gewusst, dass eine elektronische Schließanlage mit personifizierter Zugangskontrolle die Zeiten speichert, an denen sie verwendet wurde. Die Gerichtsverhandlung in diesem Fall steht noch aus. Unser Mandant hofft auf eine gerechte Strafe, weil er nie geglaubt hatte, derart plump hintergangen zu werden.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.