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asd

Verdacht auf Abrechnungsbetrug in Schweinfurter Versandhandel

Die Bezahlung einer Arbeitskraft kann auf unterschiedlichen Faktoren beruhen. So können sich manche Arbeitnehmer zum Beispiel über ein monatlich festgelegtes Gehalt freuen, andere werden nach Stunden bezahlt und wiederum andere nach erbrachter Leistung zum Beispiel in Form von Provisionen. In dem Fall, den ein Arbeitgeber aus Schweinfurt der DETEKTIV AG vorgetragen hat, ging es um scheinbar fälschlich abgerechnete Stundenanzahlen und somit um den Verdacht auf Spesenbetrug und / oder Abrechnungsbetrug. 

Betrug in mehrfacher Hinsicht in Schweinfurt?

Der Auftraggeber war Inhaber eines Lagers, das er als Partner für einen großen Versandhandel an dem Standort Schweinfurt führte. Seine Angestellten wurden nach Stunden bezahlt, jedoch verzichtete er auf ein automatisiertes Verfahren, sondern verließ sich auf die Ehrlichkeit seiner Angestellten, die händisch monatlich die Auflistung der gearbeiteten Stunden einreichten. 

Bei einem seiner langjährigen Mitarbeiter, der in einer Führungsposition tätig war, sind der Personalabteilung in den letzten drei Monaten Unstimmigkeiten aufgefallen. Während normalerweise immer die Arbeitsstunden auf die Minute genau aufgelistet wurden, waren bei dem betroffenen Mitarbeiter lediglich halbe oder ganze Stunden gelistet. Der Verdacht, dass die Zielperson die Stunden aufrundete, lag für den Arbeitgeber auf der Hand. Des Weiteren reichte der Arbeitnehmer Rechnungen von Restaurantbesuchen mit Kunden in nicht nachvollziehbarer Menge ein. Ein bis zwei Geschäftsessen waren für seine Stellung normal, nicht jedoch fünf. 

Ermittlungen unserer Detektive sollen Klarheit bringen

Dies alles ließ den Arbeitgeber an der Ehrlichkeit seines Mitarbeiters zweifeln, er fürchtete, dass dieser sowohl Abrechnungs- als auch Spesenbetrug beging und wandte sich somit an unsere Detektive mit der Bitte, umgehend Ermittlungen und Beobachtungen in die Wege zu leiten um diesen möglichen Spesenbetrug aufzudecken. 

Die Ermittlungen und Beobachtungen wurden zugleich in zwei Aufgaben aufgeteilt. Zum einen stellte einer unserer Detektive Ermittlungen bei den Kunden an, die angeblich mehr als einmal im Monat mit dem Arbeitnehmer essen waren. Es stellte sich heraus, dass mindestens zwei Restaurantrechnungen nicht stimmten, sodass der Spesenbetrug bereits nach kurzer Zeit aufgedeckt war. 

Des Weiteren stellen andere Detektive unsere Detektei Beobachtungen am Standort des Lagers in Schweinfurt an. Die Beobachtungen konzentrierten sich auf den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende des betroffenen Mitarbeiters. Dabei wurden die Arbeitszeiten akribisch notiert, sodass am Ende des Monats erwiesen werden konnte, dass die Zielperson seine Zeiten tatsächlich stark aufrundete. Er hatte sich also nicht nur wegen Spesenbetrug schuldig gemacht, sondern auch wegen Abrechnungsbetrug. Der Auftraggeber der DETEKTIV AG konfrontierte seinen Mitarbeiter mit den Ergebnissen der Ermittlungen und Beobachtungen und sprach ihm umgehend die Kündigung aus.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.