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Wirtschaftsdetektive ermitteln bei Spesenbetrug

Wirtschaftsdetektive ermitteln bei Spesenbetrug

A.M.G. DETEKTIV AG überwacht Vertriebsmitarbeiter in Berlin

Einem Unternehmen in Berlin war seit einiger Zeit aufgefallen, dass bei einem ihrer Außendienstmitarbeiter die Umsätze deutlich abnahmen, während die Spesenbelege stiegen. Um dem mutmaßlich betrügerischen Vertriebsmitarbeiter auf die Spur zu kommen, beauftragte die Firma Wirtschaftsdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG, die auch in der Bundeshauptstadt regelmäßig Ermittlungen durchführt.

Unregelmäßigkeiten können nur durch Personenbeobachtung aufgedeckt werden. Die Wirtschaftsdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG dokumentieren dabei alles, was die Mitarbeiter in der Arbeitszeit tun – und was nicht. Arbeitsbeginn und Arbeitsende werden aufgezeichnet, die angeblich aufgesuchten Kunden und die zurückgelegten Fahrstrecken – kurz, es wird festgestellt, ob die abgerechneten Kosten tatsächlich entstehen und berechtigt sind oder ob nicht.

Shoppen statt Akquise

Im aktuellen Fall wurde der Mitarbeiter mehrere Tage unauffällig observiert. Bei der Personenüberwachung stellten die Wirtschaftsdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG fest, dass der Mann während seiner Arbeitszeit jeden Tag zur Wohnung eines Verwandten fuhr, um von dort aus zum Beispiel persönliche Einkäufe zu erledigen.

Telefon statt persönliches Gespräch

Außerdem konnte dokumentiert werden, dass der Außendienstmitarbeiter die persönliche Neukundenansprache nicht weisungsgemäß vor Ort tätigte. Die Wirtschaftsdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG dokumentierten mit technischen Hilfsmitteln, dass die Neukundengewinnung von zu Hause aus und am Telefon erledigt wurde. Was den Mitarbeiter allerdings nicht daran hinderte, fiktive Arbeitsstunden und Autofahrten abzurechnen.

Aufhebungsvertrag statt Kostenfalle

Mit den Aufzeichnungen der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG konnte der Arbeitgeber wegen Spesenbetruges und Arbeitszeitmanipulation vor Gericht den Beweis für seinen Verdacht erbringen, was zu einem Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien führte. Das Gericht entschied weiter, dass die Auslagen für die Aufdeckung des Betrugs dem Beschuldigten auferlegt wurden.

Die Experten der A.M.G. DETEKTIV AG beraten Sie

Die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG® observiert und recherchiert für Sie in Fällen von Spesen- und Lohnfortzahlungsbetrug. Mit Beweisfotos, ausführlichen, lückenlosen Berichten und gegebenenfalls Videoaufnahmen belegen wir Ihren Verdacht und helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Lesen Sie in unseren Fallbeispielen, wie die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG® in vielen Fällen rund um die Themen Arbeitsrecht, Mitarbeiterkriminalität, Mitarbeiterüberwachung und Personalüberprüfung professionell und erfolgreich ermitteln konnte.

Rechtstipp der A.M.G. DETEKTIV AG

Unternehmer sind nicht verpflichtet, Mitarbeiter abzumahnen, bevor sie ihnen verhaltensbedingt kündigen. Arbeitsrechtler empfehlen in den meisten Fällen trotzdem zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Hat der Vorgesetzte den Mitarbeiter vor der Kündigung abgemahnt, erhöht das deutlich die Chance, dass die Kündigung auch vor einem Arbeitsgericht standhält.

Arbeitszeit- und Spesenbetrug gilt als vertragswidriges Verhalten von Arbeitnehmern, das eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen kann. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung sollte im Kündigungsschreiben kein Grund angegeben werden, denn dazu ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet. Nennen Unternehmer den Kündigungsgrund, weiß der entlassene Mitarbeiter, wogegen er klagen kann. Einzige Ausnahme: Entlässt man einen Mitarbeiter, der Sonderkündigungsschutz genießt, muss man den Grund nennen, zum Beispiel für Arbeitnehmer in Elternzeit und Mutterschutz, Schwerbehinderte oder Mitglieder des Betriebsrats.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.