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Detektiv AG ermittelt zu betrügerischen Online-Bestellungen

Die Detektiv AG ermittelte für eine junge Studentin in Nieder-Olm. Die Frau hatte unsere Detektive um Hilfe gebeten, da sie einige Rechnungen für Bestellungen erhalten hatte, die von ihr nicht in Auftrag gegeben wurden. Zweimalig wurden sogar Zahlungen von ihrem Bankkonto direkt abgebucht für Bestellungen von einem Online-Kaufhaus, bei dem sie langjährige Kundin war. Die nicht von ihr bestellten Waren, die sie zahlen sollte, hatte sie aber nie erhalten. Mittlerweile hatten sich die von ihr geforderten Summen auf einige Hundert Euro summiert. Zusätzlich zu den Rechnungssummen wurden ihr Mahngebühren in Rechnung gestellt, da sie den Bezahlaufforderungen nicht nachgekommen war. Die für das Online-Kaufhaus von ihrem Konto abgebuchten Summen hatte sie per Lastschrift zurückgefordert. Auch von diesem Online-Kaufhaus erhielt sie unangenehme Mahnschreiben, da die Waren auf ihren angeblichen Auftrag hin ausgeliefert worden waren. Die Sendungen waren an eine Packstation versandt worden. 

Befreundete IT-Beraterin unserer Mandantin empfiehlt unsere Detektive zur Aufklärung des Falls

Zunächst dachte sie, dass es sich um einen Irrtum handeln müsse. Ihr erster Impuls war, die Polizei aufzusuchen. Da aber für die Bestellungen in dem Online-Kaufhaus die von ihr vergebenen Passwörter notwendig waren, riet ihr eine Freundin unsere Detektei mit den Ermittlungen zu beauftragen. Für diese Freundin hatte die Detektiv AG vor ein paar Monaten erfolgreich einen Fall in einem Sorgerechtsstreit gelöst. Unsere ehemalige Mandantin war der Meinung, dass nur eine der Geschädigten nahe stehende Person in den Bestellbetrug verwickelt sein könnte. Diese Person musste auf irgendeine Weise in den Besitz der Passwörter gelangt sein. Es gab zwar oftmals Warnungen vor Hackern, die auf die Kontendaten von Online-Kunden von außerhalb auf nicht ausreichend geschützten Computern Zugriff erhalten konnten. Diesen Fall schloss die Freundin unserer Mandantin aber aus. Sie war IT-Beraterin bei einem Software-Unternehmen und hatte den PC unserer Mandantin auf etwaige Schwachstellen eines Hackerangriffes von außen überprüft. 

Freundin behält Recht mit ihrem Verdacht – Observationen überführen Kommilitonen unserer Mandantin

Unsere Detektive begannen unverzüglich mit ihren Ermittlungen. Unter Einsatz technischer Hilfsmittel konnten umfangreiche Observationen durchgeführt werden. Noch am Tag der Auftragserteilung konnte eine kleine Anzahl an Personen aus dem Umfeld unserer Mandantin herausgefiltert werden, die möglicherweise Zugang zu dem PC und den darauf verwahrten Passwörtern hätten haben können. Die weiteren Beobachtungen unserer Detektive konnten schließlich nach kurzer Zeit einen Kommilitonen der Studentin des Bestellbetruges überführen. Mit diesem Studenten hatte sie mehrmals vor den Klausuren zusammen gelernt und hatte ihm dafür auch Zugang zu ihrer Wohnung und ihrem PC gewährt. Die Studentin stellte Strafanzeige wegen Betrugs und verklagte ihn auf Schadensersatz.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.