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A.M.G. DETEKTIV AG ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug

Lohnfortzahlungsbetrug

Betrug ist ein Vermögensdelikt. Das Strafgesetzbuch definiert unter § 263, was darunter zu verstehen ist.

Lohnfortzahlungsbetrug ist ein schweres und leider häufiges Vergehen von Arbeitnehmern. Mitarbeiter lassen sich krankschreiben, um nebenbei beispielsweise Nebentätigkeiten auszuüben oder ihre Wohnung zu renovieren.

Für den Unternehmer kann das schwerwiegende Folgen haben und ihn unter Umständen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Der Unternehmer hat doppelte Kosten, da er sowohl den Lohn des kranken Mitarbeiters fortzahlen als auch die Kosten für den Einsatz von Leihpersonal begleichen muss.

Rechtlich gesehen ist es verboten, sich krankzumelden, wenn man eigentlich nicht krank ist. Ist der Mitarbeiter jedoch tatsächlich krank, ist er dazu verpflichtet, keine Aktivitäten zu unternehmen, die die Genesung verzögern oder beeinträchtigen könnten.

„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Einen Nebenjob auszuüben, Renovierungsarbeiten durchzuführen oder übermäßiges Sporttreiben sind hier nicht nur moralisch untragbar, sondern auch rechtlich ein klarer Fall von vertragswidrigem Verhalten und können in letzter Instanz die Kündigung des Mitarbeiters zur Folge haben.

Mitarbeitern das „Blaumachen“ nachzuweisen, ist schwierig. Arbeitsrechtler raten dazu, zuerst die Krankenkasse zu kontaktieren. Gibt es einen hinreichenden Tatverdacht, lohnt sich die Einschaltung eines Detektivs, der für Klarheit sorgt. Der Lohnbetrüger kann bei entsprechender Beweislage nicht nur fristlos entlassen werden, sondern muss auch die Detektivkosten sowie den durch sein Fehlen entstandenen Schaden erstatten.

Unser Rechtstipp für Unternehmer

Unternimmt der Arbeitgeber einen Besuch bei seinem Angestellten, um diesen zu überprüfen, muss dieser die Tür nicht öffnen oder zwangsläufig zu Hause im Bett sein. Er darf während der Krankschreibung alles tun, was nicht der Genesung entgegenläuft. Ein Kneipen- oder Kinobesuch trotz lädiertem Knie oder ein Spaziergang durch die Stadt tun dem Gesundwerden noch keinen Abbruch.

Der digitale Krankenschein kommt

Geht es nach Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wird – statt via der gedruckten AU-Bescheinigung bisher – ab Anfang 2021 die Krankmeldung sowohl an den Arbeitgeber als auch an die Krankenkasse digital übertragen werden.

Die Detektei DETEKTIV AG® observiert und recherchiert für Sie in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug. Mit Beweisfotos, ausführlichen, lückenlosen Berichten und gegebenenfalls Videoaufnahmen belegen wir Ihren Verdacht und helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Lesen Sie in unseren Fallbeispielen, wie die DETEKTIV AG® in vielen Fällen rund um Themen wie Arbeitsrecht, Mitarbeiterkriminalität, Mitarbeiterüberwachung und Personalüberprüfung erfolgreich ermitteln konnte.

Fallbeispiele