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asd

Vermuteter Betrug in Kaiserslautern erfordert Ermittlungen

Der Auftraggeber war in diesem Fall der Inhaber eines mittelständischen Konditorei- und Bäckerei-Unternehmens in Kaiserslautern. Bei diesem Unternehmen war es für Krankenstände bis zu drei Tagen im Allgemeinen nicht üblich, diese Krankenstände durch einen Arztbesuch und eine offizielle Krankschreibung nachweisen zu müssen. Außerdem wurden Mitarbeiter entsprechend der besonderen Erfordernisse im Umgang mit Lebensmitteln dazu angehalten, mit bestimmten ansteckenden Krankheiten (auch bei besonders hoher Arbeitsmotivation) keinesfalls zur Arbeit zu erscheinen. Bei der Zielperson für die geplanten Ermittlungen in Kaiserslautern handelte es sich um eine ursprünglich aus Nigeria stammende 27-Jährige, die ihre Ausbildung in dem Betrieb des Auftraggebers absolviert hatte und zuvor niemals unangenehm aufgefallen war. In der letzten Zeit hatten sich über einen Zeitraum einiger Wochen aber verdächtig viele, kurzfristig mitgeteilte „Erkrankungen“ gehäuft. Diesen wollte der Auftraggeber besonders diskret nachgehen, da es sich bei der Dame eigentlich um eine seiner fleißigsten und daher besonders geschätzten Mitarbeiterinnen handelte.

Detektive führen verdeckte Beobachtungen am Wohnort der Verdächtigen durch

Die Mitarbeiter wurden beim nächsten „Krankenstand“ der Verdächtigen alarmiert und bezogen vor ihrem Wohnhaus an der Pariser Straße in Kaiserslautern Position. Dabei fiel den erfahrenen Ermittlern schon nach wenigen Stunden auf, dass die Dame rein optisch nicht krank wirkte. Sie wunderten sich allerdings, dass sie an einem Dienstag vormittags das Haus in Begleitung eines etwa 10-jährigen Mädchens verließ, um mit der mutmaßlichen Tochter zum Einkaufen zu gehen. Da auch das Mädchen keinen kranken Eindruck machte, drängte sich der Ermittlern der DETEKTIV AG schon in diesem frühen Stadium der Ermittlungen die Frage auf, warum das Mädchen zu einem solchen Zeitpunkt nicht in der Schule war.

Ermittler legen zusammen mit dem Auftraggeber in Kaiserslautern die Karten offen auf den Tisch

Die Nachfrage beim Auftraggeber in Kaiserslautern ergab, dass dieser von der Tochter der Angestellten wusste und diese während der Arbeitszeiten der alleinerziehenden Mitarbeiterin üblicherweise in der Schule bzw. anschließend in einer Nachmittagsbetreuung war. Man entschied sich für ein offenes Gespräch mit der Arbeitnehmerin am folgenden Tag und dieses konnte tatsächlich Licht in die Sache bringen. Die sehr verunsicherte Mitarbeiterin gab an, dass ihre Tochter seit einigen Wochen aufgrund ihrer Hautfarbe in der Schule angefeindet und gemobbt wurde. Da sie sich daher tageweise kaum mehr in die Schule traute, war die Mutter zuhause geblieben, um sich um das Mädchen kümmern zu können. Der Arbeitgeber brachte bei diesem für ihn selbst relativ erleichternden Ergebnis der Beobachtungen Verständnis auf und machte die Mitarbeiterin auf ihre gesetzlichen Rechte bzgl. der Sorge um ihr Kind aufmerksam. Außerdem versprach er, mit der Mitarbeiterin gemeinsam das Gespräch mit der Schulleitung und den Beteiligten zu suchen, damit diese beim Kampf gegen die Missstände nicht auf sich allein gestellt war.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.