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asd

Lohnfortzahlungsbetrug in Friedrichsdorf aufgedeckt

Der in diesem Fall vermutete Lohnfortzahlungsbetrug wies eine Besonderheit im Vergleich zu den vielen anderen in diesem Bereich untersuchten Fälle unserer Detektei auf: Die Reinigungsmitarbeiterin eines Hotels in Friedberg wurde von der Hoteldirektion verdächtigt, regelmäßig aus nicht gesundheitlich gerechtfertigten Gründen eingeteilte Arbeitsschichten zu versäumen. Interessant war dabei allerdings, dass die Mitarbeiterin an den jeweiligen Tagen stets später noch zur Arbeit erschien und damit auch durchaus Arbeitswillen bewies. Trotzdem erschien den Auftraggebern die Häufigkeit der angeblichen morgendlichen Übelkeit und Magenbeschwerden suspekt und man wollte nicht länger unhinterfragt hinnehmen, dass die eigentlich fleißige Mitarbeiterin wöchentlich ein bis zwei Mal zu spät zum Dienst erschien. Daher sollte unsere Detektei Beobachtungen anstellen, um den Verdacht des Lohnfortzahlungsbetrugs zu untermauern oder auch ausräumen zu können.

Sonderbare Erkenntnisse durch Ermittlungen vor dem Wohnhaus der Verdächtigen

Unsere Detektive begaben sich wenige Tage später zur Wohnadresse der fraglichen Mitarbeiterin, nachdem sich diese erneut für den Morgen „krank“ gemeldet hatte. Etwa eine Stunde später spielten sich dann durchaus merkwürdige Szenen ab, die die Detektive aus einem an der Straße geparkten Fahrzeug heraus mit technischen Hilfsmitteln dokumentieren konnten: Offensichtlich verabschiedete sich die Beobachtete an der Türschwelle ihres Privathauses in Friedrichsdorf von Übernachtungsgästen, die ihr allerdings persönlich eher fremd zu sein schienen. Ähnliche Szenen wiederholten sich drei Tage später bei einer erneuten „Krankmeldung“ der Hotelmitarbeiterin. Die Ermittler stellten Nachforschungen im Internet an und fanden nach kurzer Recherche tatsächlich Gästezimmer, die von der Beobachteten auf einer Plattform zur Vermittlung von Privatunterkünften angeboten wurden.

Rezeptionscomputer birgt Spuren der Nebeneinkünfte mancher Mitarbeiter

Die Detektive sahen sich nach Dienstschluss der Abendschicht den Rezeptionscomputer an und konnten im Verlauf Seitenaufrufe zu den von der Mitarbeiterin privat angebotenen Gästezimmern finden. Da diese Aufrufe stets einer bestimmten Mitarbeiterin und ihren Arbeitsschichten zugeordnet werden konnten, schien die Sache klar und wurde wenig später auch von den beiden betroffenen Mitarbeiterinnen zugegeben: Eine Mitarbeiterin aus dem Rezeptionsteam hatte sogenannten „Walk-In“-Gästen als Alternative zu den relativ hochpreisigen Hotelzimmern die preisgünstigere „Privatpension“ angeboten und dafür bei erfolgreicher Vermittlung 20 % Provision kassiert. Da die Mitarbeiterin des Reinigungsteams an den jeweiligen Tagen dann in ihrem Wohnhaus für Frühstück und Check-Out zu sorgen hatte, erfand sie gesundheitliche Gründe als Ausrede für das dadurch verursachte Zuspätkommen. Dieser zugegebene Lohnfortzahlungsbetrug führte nach den Beobachtungen der Detektive schließlich zur Kündigung der Mitarbeiterin und zu dienstrechtlichen Konsequenzen für die Rezeptionskraft, die fallweise geschäftsschädigend agiert hatte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.