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A.M.G. DETEKTIV AG zu Lohnfortzahlungsbetrug beauftragt

In Bad Brückenau wurde die Detektiv AG von der Mutter eines jungen werdenden Vaters beauftragt, im Falle eines Lohnfortzahlungsbetruges ihrer Schwiegertochter zu ermitteln. Die aufgenommenen Ermittlungen gegenüber der jungen werdenden Mutter waren auf den ersten Blick auch für die Detektive der Detektiv AG etwas ungewöhnlich. Oftmals beauftragen Arbeitgeber die Detektive der Detektiv AG, ihre Mitarbeiter in einem Krankheitsfall auf eine unerlaubte Nebenbeschäftigung und damit einen Lohnfortzahlungsbetrug zu überprüfen. Dass nun eine um ein ungeborenes Kind besorgte Großmutter die Detektive beauftragte zu ermitteln, zeigte in diesem Fall, welche gravierenden gesundheitlichen Folgen oder Schädigungen der jungen werdenden Mutter und ihrem Kind bei einer unerlaubten Beschäftigung hätten auftreten können. 

Die Detektiv AG ermittelt in einem Fall von Lohnfortzahlungsbetrug 

Der jungen Frau war im vierten Monat ihrer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot von ihrem Arzt ausgesprochen worden, da medizinische Gründe diese Vorsichtsmaßnahme begründeten. In dem Fall eines Beschäftigungsverbots während einer Schwangerschaft wird die Lohnfortzahlung im Rahmen des Mutterschutzes von der Krankenkasse geleistet. Der Arbeitgeber ist in einer Vermittlerposition und sorgt für die ordnungsgemäße Überweisung der Bezüge. Das junge Paar hatte vor nicht allzu langer Zeit ein Haus gebaut und war dementsprechend finanziell belastet. Die junge Frau hatte zu ihrer Tätigkeit als Verkäuferin im Einzelhandel eine Nebentätigkeit als Küchenhilfe in einer Gaststätte ausgeübt. Mit dem zusätzlichen Verdienst aus der Nebentätigkeit konnten die jungen Eheleute ihre Haushaltskasse auffüllen. Durch das Beschäftigungsverbot durch den Arzt fehlten dem Paar diese Einnahmen. 

Junge Ehefrau begeht Lohnfortzahlungsbetrug bei Nebentätigkeit 

Eine uneinsichtige junge Ehefrau beging Lohnfortzahlungsbetrug trotz eines Beschäftigungsverbots. Allein die Beobachtungen und Ermittlungen der Detektiv AG verhinderten Schlimmeres. Zunächst hatte die Schwiegermutter nur einen Verdacht, die junge Ehefrau würde weiterhin einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Die Schwiegermutter der jungen Frau hatte mehrmals versucht, die werdende Mutter und ihren Sohn auf die Nebenbeschäftigung anzusprechen, dieses wurde aber von beiden verneint. Dennoch erschien die junge Frau sehr erschöpft und war tagsüber kaum zu Hause in Bad Brückenau anzutreffen. Bei Nachfragen vonseiten der Schwiegermutter traf diese nur auf Ablehnung. Die angebotene Hilfe der Großmutter lehnte die Schwiegertochter ab. Auch auf die Gefahr hin, sich mit ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter zu zerstreiten, überwog bei der zukünftigen Großmutter die Sorge um ihr ungeborenes Enkelkind. So entschied sie sich schweren Herzens zu dem Schritt, die Detektive der Detektiv AG mit den Ermittlungen in dem Fall von Lohnfortzahlungsbetrug in Bad Brückenau zu beauftragen. Sofort begannen die Detektive mit ihren Ermittlungen und Beobachtungen der werdenden Mutter, da das ungeborene Kind sich durch die körperliche Belastung der jungen Frau durch eine mögliche Nebenbeschäftigung in großer Gefahr befand. 

Ermittlungen der Detektiv AG überführen werdende Mutter in Bad Kissingen

Zunächst leiteten die Detektive der Detektiv AG im ehemaligen Arbeitsumfeld der jungen Frau in Bad Brückenau ihre Beobachtungen und Ermittlungen ein. Hier mussten sie aber feststellen, dass die werdende Mutter ihre ehemalige Nebentätigkeit in der Gaststätte aufgegeben hatte. Kurze Zeit später ergaben die Ermittlungen und Beobachtungen in diesem Fall von Lohnfortzahlungsbetrug, dass die schwangere Frau eine Nebentätigkeit in einer anderen Gaststätte im ungefähr 30 Kilometer entfernten Bad Kissingen aufgenommen hatte. Die unverzüglichen Ermittlungen und Beobachtungen der Detektiv AG in Bad Brückenau konnten so Schlimmeres verhindern. Gemeinsam mit der Schwiegermutter konnte die junge Frau zur Vernunft bewegt werden. Auch die Konsequenzen aus dem Lohnfortzahlungsbetrug können in so einem Fall gravierend sein, aber der Schutz des ungeborenen Kindes war in diesem Fall wichtiger.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.