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Neuhof: Schwangere Auszubildende von Detektiven überführt

In Neuhof hat ein Friseurmeister unsere Detektive mit den Ermittlungen gegenüber seiner schwangeren Auszubildenden beauftragt. Die junge Frau war am Ende ihres zweiten Lehrjahres schwanger geworden. Bis zum dritten Monat ihrer Schwangerschaft arbeitete die junge Frau ohne Auffälligkeiten in ihrem Lehrbetrieb weiter. Der Friseurmeister hatte mit ihr verabredet, dass sie ihre Ausbildung bis zum Eintreten des Mutterschutzes vor der Geburt weiterführen sollte. Nach der Geburt ihres Kindes und einer weiteren Mutterschutzzeit sollte sie dann wieder in das letzte Halbjahr vor den Prüfungen einsteigen. So könnte sie ein Jahr später ihre Ausbildung abschließen. Voraussetzung war, dass ihre Leistungen weiterhin so gut blieben, wie während ihrer bisherigen Ausbildungszeit. Einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wollte der Friseurmeister bei der Handwerkskammer und der zuständigen Aufsichtsstelle beantragen. 

Häufige Krankmeldungen und unentschuldigtes Fehlen der Auszubildenden führten zum Verdacht der Schwarzarbeit

Die schwangere Auszubildende stand mit Beginn ihrer Schwangerschaft unter einem Kündigungsschutz. Für den kleinen Betrieb des Friseurmeisters war dadurch eine schwierige Situation entstanden. Da er nur mit einer Friseurgesellin und einer weiteren Auszubildenden im ersten Lehrjahr in seinem Friseursalon arbeitete, konnten sie auf keine Kraft verzichten. Als sich häufige Ausfallzeiten und Krankmeldungen seiner schwangeren Auszubildenden häuften, wurde die Situation für den Friseur schon sehr belastend. Die Auszubildende befand sich jetzt am Ende des vierten Monats ihrer Schwangerschaft. Sie hatte dem Friseur mitgeteilt, dass sie sich ein Attest von ihrem Arzt ausstellen lassen wollte, dass sie die körperlichen Anstrengungen in ihrer Ausbildung nicht weiter bewältigen könne. Ab dem fünften Monat sind überwiegend stehende Tätigkeiten während der Schwangerschaft verboten. Viele der im Salon anfallenden Arbeiten hätte sie aber auch sitzend verrichten können. Der Friseurmeister unterrichtete sie, dass es dann aber mit dem geplanten Ablauf ihrer weiteren Ausbildung schwierig werden würde und sie die Prüfung zu dem vorgesehenen Zeitpunkt dann ablegen könne. Misstrauisch wurde der Friseur, als er zufällig ein Gespräch zwischen der schwangeren Auszubildenden und seinem Lehrling aus dem ersten Lehrjahr im Nachbarraum mithören konnte. In dem Gespräch sagte die schwangere Auszubildende, dass es ihr gesundheitlich nicht so schlecht gehen würde, sie aber die „Vorteile“, die die Schwangerschaft mit sich bringen würde, nicht entgehen lassen wollte. Auch konnte er hören, dass seine Auszubildende sich ihr Geld während ihrer Fehlzeiten „aufbessere“, indem sie Freunde und Bekannte frisieren würde. Da er das mitgehörte Gespräch nicht beweisen konnte, beauftragte er unsere Detektive mit den Ermittlungen. 

Ermittlungen und Observationen beweisen den Lohnfortzahlungsbetrug der schwangeren Friseurauszubildenden

Unsere Detektive begannen sofort mit ihren Ermittlungen und observierten die schwangere Auszubildende. Schon nach kurzer Zeit konnte sie überführt werden. Sie hatte sich erneut krankgemeldet. Unsere Detektive konnten zwei junge Frauen beobachten, die das Wohnhaus der Auszubildenden betraten und mit veränderten Haarfrisuren wieder verließen. Die Detektive machten verschiedene Fotos von den jungen Frauen vor dem Betreten und beim Verlassen des Hauses. Eine verdeckte Detektivin nahm Kontakt zu der Auszubildenden auf, mit dem Vorwand die angehende Friseurin sei ihr von einer Freundin empfohlen worden und machte einen Termin für einen Hausbesuch aus. So konnte die Auszubildende auf frischer Tat des Lohnfortzahlungsbetruges und der Schwarzarbeit überführt werden. Der Friseurmeister erstattete eine Anzeige bei der zuständigen Krankenkasse. Die Auszubildende hatte mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.