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asd

Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug: Detektiv AG ermittelt

Ein Bauunternehmer aus Bonn kam in unsere Detektiv AG in Köln und bat uns, gegen einen erkrankten Angestellten wegen Lohnfortzahlungsbetrug, zu ermitteln. Unser neuer Mandant wollte seinem Mitarbeiter nichts unterstellen, wunderte sich nur, dass dieser nun schon das fünfte Mal in diesem Jahr krankgeschrieben war, immer mit einer anderen Diagnose. So entging dem Angestellten, dass er ein gemindertes Krankengeld bekam, weil die Krankenkasse nach einer Krankmeldung von sechs Wochen die Lohnfortzahlung übernahm. Unsere Detektive sollten den Angestellten nun observieren und beweisen, ob der gelernte Maurer  tatsächlich erkrankt ist, oder nebenbei, während seiner Krankmeldung, anderen Tätigkeiten nachgeht.
 

Die Ermittlungen der Detektiv AG in Bonn beginnen

Die ermittelnden Detektive ließen sich die Wohnadresse des Maurers von dem Bauunternehmer geben und begannen früh am morgen mit der Observation vor seiner Haustür. Sie brauchten nicht lange zu warten, bis der krankgemeldete Mann das Haus in Arbeitskleidung um 07.15 Uhr verließ. Er machte sich mit seinem Auto auf den Weg. Die Fahrt endete nach ca. zehn Kilometern bei einer Baustelle. Mit einem Fotoapparat dokumentierten unsere Ermittler jede wichtige Aktion des Mannes. Es war offensichtlich, dass der Mann während seiner Krankmeldung einer anderen Tätigkeit nachging, die seiner Arbeit bei unserem Mandanten sehr ähnlich war. Von Erholung während einer Krankheit konnte keine Rede sein. Der Maurer trug schwere Lasten und mauerte bei feuchter und kühler Witterung.
 

Die Observationsergebnisse aus Bonn werden zusammengetragen

Nachdem unsere Ermittler den verdächtigen Maurer an fünf Werktagen hintereinander observiert hatten und sein Weg immer zu der bekannten Baustelle führte, war die Sachlage eindeutig. Wir setzten uns mit unserem Mandanten und seinem Anwalt zusammen. Die Detektive hatten nicht nur einen umfassenden Tätigkeitsbericht zusammengeschrieben, sondern alles zusätzlich noch mit Bildern dokumentieren können. Hinzu kamen die schriftlich verfassten Aussagen unserer Detektive, die vor Gericht auch als Zeugen auftreten konnten. Bei der gemeinsamen Besprechung mit unserem Mandanten und seinem Anwalt wurde eine deutliche Sprache gesprochen. Der Anwalt des Bauunternehmers konnte die Ergebnisse unserer Observationen sehr gut verwerten. Der krankgemeldete Maurer bekam die fristlose Kündigung und wurde zusätzlich noch verklagt. Aufgrund der ärztlichen Diagnosen, die seine letzte Krankmeldung begründeten, hätte er aus ärztlicher Sicht die Arbeiten, bei denen er beobachtet wurde, keinesfalls ausführen dürfen. Er hat seinem Arbeitgeber nachweislichen Schaden zugefügt, weil er als Angestellter nicht verfügbar war und in der Zeit der Krankmeldung anderen Tätigkeiten nachging, die er sich „schwarz“ vergüten ließ. Die Klage bei Gericht ist noch anhängig.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.