*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

asd

Reutlingen: A.M.G. DETEKTIV AG sichert Patent für Autorin

Unsere Detektiv AG wurde von einer Onlineautorin aus Reutlingen um Hilfe gebeten. Die versierte Köchin betrieb seit einigen Jahren einen Onlineblog mit Kochrezepten und Haushaltstipps. Sie war der Meinung, dass in ihrem persönlichen Fall das Urheber- und Patentrecht verletzt worden war, und wollte diesen Verdacht durch eine Ermittlung durch die Detektiv AG bestätigt haben.

Rezepte und Küchentipps

Schon zu Beginn der Ermittlung in Reutlingen fiel den Detektiven auf, wie akribisch die Mandantin für Ihre Blogbeiträge recherchierte. Sie hatte auf ihrer Homepage zudem angegeben, dass alle Beiträge ihr persönliches geistiges Eigentum wären, und unter das Urheber- und Patentrecht fallen würden. In ihrer Küche in Reutlingen kochte sie nicht nur, sondern fotografierte Schritt für Schritt die Abfolge, in der die unterschiedlichen Speisen zubereitet wurden. Sie erzählte dem Detektiv, der die Ermittlung leitete, dass alle Freunde und Bekannten ihre Leidenschaft für das Kochen kannten.

Wie die Verletzung des Urheber- und Patentrecht aufkam

So kam es, dass sie zu ihrem letzten Geburtstag ein besonders nett bebildertes Kochbuch geschenkt bekam. Schon beim Durchblättern stellte sie erstaunt fest, dass ihre Bilder und Rezepte, die auf ihrer Internetseite veröffentlicht sind, im Original kopiert waren. Sie wollte erst Beweise mithilfe der Detektiv AG sammeln, bevor sie eine Anzeige, wegen Missachtung von ihrem Urheber- und Patentrecht, erstattete. Der zuständige Detektiv, der die Ermittlung in Reutlingen leitete, überzeugte sich selbst. Die Mandantin sprach augenscheinlich die Wahrheit.

Jeder Internetnutzer hinterlässt Spuren

Die Ermittlung gestaltete sich für die Detektiv AG einfach. Jeder Nutzer des Internets hinterlässt Spuren. Es war mithilfe einer speziellen Software einfach, die Besucher der Internetseite anhand ihrer IP-Adresse zu listen. Da es sich in dem Kochbuch, dass unsere Mandantin aus Reutlingen geschenkt bekam, um eine Auswahl an speziellen Rezepten handelte, die, jedes für sich,  einzigartig waren, wurden während der Ermittlung die IP-Adressen herausgefunden, die diese Auswahl vermehrt anklickten. Da die Kontaktdaten des Kochbuchautors bekannt war, musste nur noch bewiesen werden, dass dieser das Urheber- und Patentrecht unserer Mandantin missachtet hatte.

Die Beweise sprachen für sich

Die Sammlung der IP-Adressen bezog sich daher lediglich auf die ausgewählten Rezepte, die aufgrund einiger exotischer Zutaten und Gewürze, die sogar im genauen Wortlaut übernommen wurden, beweisbar dem geistigen Eigentum unserer Mandantin aus Reutlingen gehörten. Unsere Arbeit war es nicht, den Nutzer dieser IP-Adresse ausfindig zu machen, diese Aufgabe würden die öffentlichen Stellen übernehmen, die nach unserer Ermittlung die Anzeige unserer Mandantin aus Reutlingen bearbeiten würden. Wir hatten somit die Anonymität der Internetnutzer gewahrt, aber bewiesen, dass die ausgewählten Rezepte von ein und derselben IP-Adresse häufig angeklickt wurden. Die späteren Ermittlungen von staatlicher Stelle zeigten dann, dass diese IP-Adresse dem Kochbuchautor gehörte, der das geistige Eigentum unserer Mandantin für seinen Bucherfolg nutzte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.