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Schwarzarbeit in Bad Schwalbach: Detektiv AG findet Beweise

Die Leiterin von einem privaten Pflegeheim aus der Nähe von Bad Schwalbach kam in unsere Detektiv AG in Wiesbaden. Sie hatte den Verdacht, dass eine Angestellte einer verbotenen Nebentätigkeit nachging und sich somit auch der Schwarzarbeit schuldig machte. Der Verdacht auf eine verbotene Nebentätigkeit ihrer Mitarbeiterin kam auf, als eine Angehörige einer Pflegebedürftigen sie darauf ansprach, dass eine ihrer Mitarbeiterinnen wohl auch noch nebenbei bei einem ambulanten Pflegedienst arbeitet. Lara K., unsere Mandantin aus Bad Schwalbach wollte sofort Gewissheit und wandte sich daher vertrauensvoll an unsere Detektiv AG.

Die Detektiv AG führt Observierungen im Raum Bad Schwalbach durch

Um den Verdacht auf Schwarzarbeit bestätigen zu können, entschieden wir uns gemeinsam mit Frau K., dass die verdächtigte Angestellte in ihrer Freizeit observiert werden sollte. Es wäre dann schnell ersichtlich, ob die beschuldigte Altenpflegerin tatsächlich einer verbotenen Nebentätigkeit nachgehen würde oder nicht. Bereits am folgenden Tag begannen die Observierungen im Bereich Bad Schwalbach. Unsere Ermittler verfolgten die Angestellte nach Arbeitsende erst einmal bis zu ihrem Wohnort. Dort hielt sie sich etwa eine Stunde in ihrer Wohnung auf und kam in anderer Kleidung wieder heraus. Sie fuhr mit ihrem Auto in einen Nachbarort und hielt tatsächlich auf dem Parkplatz eines ambulanten Pflegedienstes. Unsere Detektive erstellten Bilderserien, die als Fotobeweis verwendet werden konnten. Bei den Observierungen der folgenden Tage ergab sich immer wieder der gleiche Tagesablauf. Es war eindeutig, dass die Angestellte unserer Mandantin einer verbotenen Nebentätigkeit nachging. Sie hatte bei Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrages unterschreiben müssen, dass sie nicht nebenbei für die Konkurrenz arbeiten dürfe. 

Die gesicherten Beweise werden von der Detektiv AG auf den Tisch gebracht

Unsere Mandantin aus Bad Schwalbach kam zur Abschlussbesprechung mit ihrer Anwältin für Arbeitsrecht in unsere Detektiv AG. Nachdem alle Fotobeweise und Observierungsberichte vorgelegt waren, wurde eindeutig, dass die verdächtigte Altenpflegerin einer verbotenen Nebentätigkeit nachging. Die Anwältin unserer Mandantin wollte der betrügerischen Angestellten die fristlose Kündigung schicken. Inwieweit durch die Schwarzarbeit Sozialgelder unterschlagen wurden, sollte noch geklärt werden. Eine Anzeige bei der örtlichen Polizei oder bei Gericht sollte diesen Bereich der Ermittlung klären. Für unsere Mandantin verlief der Fall um die verbotene Nebentätigkeit nicht gut. Sie musste sich eine neue Angestellte suchen, was nicht einfach war. Auf der anderen Seite war es für Sie unmöglich einer Angestellten vertrauen zu können, die sie hintergangen hatte. 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.