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Bietigheim-Bissingen: Freundschaftsdienst mit Folgen

Weil der Inhaber eines Maler- und Lackiererbetriebs im baden-württembergischen Bietigheim-Bissingen Unstimmigkeiten bei seinen Abrechnungen festgestellt hatte, kontaktierte er die nur 20 Minuten entfernte Detektei A.M.G. DETEKTIV AG. In der Zeitabrechnung einzelner Mitarbeiter musste entweder ein Fehler vorliegen oder aber vorsätzlich getäuscht worden sein.

In Bietigheim-Bissingen war der Malerbetrieb auf mehreren Baustellen tätig. Dort wurden Fassaden oder Innenräume gestrichen. Auffallend war zunächst, dass die Zeit für die Malerarbeiten häufig deutlich überschritten wurde.

Team mit Doppelauftrag

Die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG legten mit dem Auftraggeber fest, dass im Zuge einer Beobachtung bzw. Observation zunächst drei Baustellen und die dort beschäftigten Mitarbeiter unter die Lupe genommen werden sollten. Bald darauf konzentrierten sich die Ermittlungen in Bietigheim-Bissingen auf eine Gruppe von drei Mitarbeitern, die für die Neugestaltung einer Fassade eines Mehrfamilienhauses in der Holzgartenstrasse zuständig und seit langem ein eingespieltes Team waren.

Dabei fanden die Ermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG heraus, dass jeweils einer der Maler die Baustelle während der Arbeitszeit für mindestens vier Stunden verließ. Die anderen beiden führten währenddessen die Anstreicharbeiten der Fassade des Mehrfamilienhauses fort. Die Maler wechselten sich mit dem Verlassen der Baustelle täglich ab und steuerten dann stets dasselbe Ziel an, ein Einfamilienhaus, dessen Fassade ebenfalls gestrichen wurde. Diese Ermittlungsergebnisse und den Verdacht der Schwarzarbeit gab die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG an den Auftraggeber in Bietigheim-Bissingen weiter.

„Freundschaftsdienst“ mit Folgen

Die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG ermittelten weiterhin, dass das Einfamilienhaus einem der drei observierten Bauarbeiter gehörte. Der Auftraggeber konfrontierte seine drei Mitarbeiter mit den ihm vorliegenden Informationen. Wie sich herausstellte, bezahlte der Hausbesitzer seine Kollegen für diesen „Freundschaftsdienst“. Der Auftraggeber verzichtete auf eine Kündigung wegen Schwarzarbeit und unerlaubten Verlassens der Arbeitsstätte und beließ es bei einer schriftlichen Abmahnung, da der Mitarbeiter glaubhaft versichern konnte, privat unter einem erheblichen finanziellen Druck zu stehen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.