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Königstein: Detektive der A.M.G. DETEKTIV AG ermitteln

In einem Fall von vermuteter Schwarzarbeit wurden die Detektive unseres Unternehmens in das regionale Verwaltungszentrums einer großen Einzelhandelskette in Frankfurt am Main gebeten. Die beauftragten Beobachtungen sollten auf eine im nahen Königstein im Taunus wohnhafte Mitarbeiterin des Unternehmens fokussiert sein. Der Sachverhalt stellte sich wie folgt dar: Seit einigen Monaten wurde von den Filialen des Unternehmens auch ein Lieferdienst für online bestellte Waren gegen eine Liefergebühr angeboten. Einem etwa drei Monate zuvor neu einer Filiale zugeordneten Marktleiter war aufgefallen, dass die verdächtige Mitarbeiterin nahezu täglich große Mengen an Lebensmitteln einkaufte, jeweils auf mehrere Kassenbons aufgeteilt. Es wurde daher vermutet, dass sie auf eigene Rechnung Auslieferungen von Waren für Kunden durchführte und selbst die Gebühr dafür einsteckte.

Beobachtungen vor Ort sollen Verdacht der Schwarzarbeit erhärten oder ausräumen

Mit verdeckten Beobachtungen sollten die Detektive unserer Detektei feststellen, ob die fragliche Mitarbeiterin tatsächlich auf eigene Faust und ohne die entsprechenden Meldepflichten und Abgaben eine Art Lieferdienst für Lebensmittel betrieb. Nachfragen im Betrieb hatten ergeben, dass die Dame schon in den Jahren zuvor stets in den für einen einzelnen Haushalt viel zu großen Mengen eingekauft hatte. Die Observierung über einen Zeitraum von zwei Wochen hinweg sollte nun klären, ob es sich tatsächlich um einen unversteuerten und unerlaubten Nebenjob handelte oder nicht. Dafür folgten unsere Detektive der Regal- und Kassenkraft im Zeitraum der Beobachtungen täglich bei Dienstschluss auf ihren „Liefertouren“. Die Ermittler konnten so dokumentieren, dass die Verdächtige bei ihrem vermeintlichen Nebenjob insgesamt einen Kreis von 12 Personen mit Lebensmitteln belieferte. Diese waren alle im hohen Alter anzusiedeln und laut den Beobachtungen in ihrer Mobilität eingeschränkt.

Nachfragen bei den betagten Nachbarn lassen einen verbotenen Nebenjob als unwahrscheinlich erscheinen

Die Detektive läuteten schließlich an den Türen der belieferten Senioren und boten sich ihrerseits als Einkaufshilfe an. Sie wollten die älteren Herrschaften aus der Nachbarschaft der Verdächtigen in Königstein damit locken, niedrigere Gebühren für das Liefern der Waren zu verlangen. Dabei wurde von den befragten Damen und Herren durchwegs angegeben, dass die Mitarbeiterin der Handelsfiliale von ihnen außer einem gelegentlichen Trinkgeld keinerlei Gegenleistung für das Einkaufen erhielt.

Schwarzarbeit bestätigt sich nicht: Filialleiter erkennt die soziale Leistung der Mitarbeiterin an

Der Verdacht auf einen Nebenjob der fraglichen Mitarbeiterin aus Königstein hatte sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt. Obwohl also die Liefertouren der engagierten Dame eigentlich in einer gewissen Konkurrenz zum erweiterten Geschäftsmodell der Handelskette standen, ehrte der Filialleiter das soziale Engagement der Mitarbeiterin für finanziell weniger betuchte und nicht mehr mobile Senioren mit einem Wellnessgutschein und einem Blumenstrauß. Die Detektive hatten schließlich weder Schwarzarbeit noch einen verbotenen Nebenjob nachweisen können.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.