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asd

Mutmaßlichene Schwarzarbeit in Schriesheim

Der Inhaber einer Steuerkanzlei aus Schriesheim suchte im Sommer die Hilfe der DETEKTIV AG. Der Mann gab an, in jedem Arbeitsvertrag seiner Angestellten die Regeln für einen Nebenjob genau festgelegt zu haben. So verpflichteten sich die Angestellten dazu, keinen Nebenjob innerhalb der Branche anzunehmen. Als Gegenzug für dieses Entgegenkommen gewährte der Mann seinen Angestellten neben einer unbefristeten Anstellung auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, jeweils in der Höhe eines halben Bruttogehalts. In den letzten Wochen hatte er jedoch festgestellt, dass einige seiner Klienten nicht mehr in der gewohnten Häufigkeit Termine vereinbarten. Diese Klienten zählten zudem alle zu dem Zugständigkeitsbereich von einem seiner angestellten Steuerberater. Der Mann bat die Detektive daher durch ihre Beobachtungen zu überprüfen, ob es sich um einen unerlaubten Nebenjob handelte oder nicht. 

Die Beobachtungen der Detektive in Schriesheim geben schnell erste Hinweise auf einen verbotenen Nebenjob 

Da die ermittelnden Detektive über die Arbeitszeiten des Mitarbeiters der Steuerkanzlei Bescheid wussten, fanden die Beobachtungen in der übrigen Zeit statt. Hierbei zeigt sich bereits am zweiten Abend der Beobachtungen, dass der Mann in einem von ihm besuchten Restaurant keine Mahlzeit zu sich nahm, sondern im Büro die Steuererklärung des Restaurants vorbereitete. Auch an der Wohnanschrift des Mannes aus Schriesheim empfing der Mann, wie die Detektive per Fotoaufnahmen belegten, nach seiner Arbeitszeit noch Besucher. Da es dem Klienten sehr wichtig war, zu wissen, ob es sich dabei um Kunden seiner Steuerberaterkanzlei handelte, folgten die Detektive diesen nach ihren Terminen. Hierbei ergaben die Ermittlungen, dass es sich bei einem überwiegenden Anteil der wahrgenommenen Termine, tatsächlich um bekannte Namen handelte. Ein weiterer Punkt, den der Klient durch die Ermittlungen abklären wollte, galt dem Verdacht der Schwarzarbeit. In diesem Punkt ergaben die Ermittlungen in Schriesheim, dass der nicht erlaubte Nebenjob des Mannes Beweise für Schwarzarbeit lieferten. So gelangen den Detektiven Aufnahmen, wie dem Mann bei einer Gelegenheit ein Scheck ausgestellt wurde, während ihm bei anderer Gelegenheit ein Betrag in bar übergeben wurde. 

Der Klient zieht aus den Ergebnissen der Beobachtungen zur Schwarzarbeit seine Konsequenzen

Der Klient war nach der Betrachtung der Ergebnisse der Beobachtungen sehr enttäuscht über die aufgedeckte Schwarzarbeit seines Angestellten. Bereits am nächsten Tag überreichte er diesem die Kündigung für sein geschäftsschädigendes Verhalten. In einem Versuch, seinen Arbeitsplatz zu retten, gab er die Schwarzarbeit zu. Als Grund für sein Fehlverhalten gab er seinem Chef gegenüber an, durch eine Vielzahl von kleinen Krediten in finanzielle Schwierigkeiten geraten zu sein. Doch auch das Wissen um die Umstände konnte den Klienten nicht zu einer Rücknahme der Kündigung bewegen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.