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Nebenbeschäftigung in Haiger: Angestellter riskiert Anstellung

Der Leiter einer Versicherungsniederlassung in Haiger kann sich nicht erklären, warum sein einstmals abschlussstärkster Versicherungsvertreter plötzlich nicht mehr die von ihm erwartete Leistung erbringt. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit glaubt er zunächst nicht an eine eventuelle Schwarzarbeit des Mitarbeiters in einem Zweitjob als Grund für den Leistungsabfall, sondern vermutet persönliche Probleme als Auslöser. Stutzig wird der Vorgesetzte aber dann, als der sich auf ein schwieriges Marktumfeld berufende Mitarbeiter plötzlich Luxusprodukte wie teure Uhren und Designer-Anzüge trägt. Er beauftragt die Detektive der DETEKTIV AG mit Beobachtungen, damit der Anfangsverdacht auf eine verbotene Nebenbeschäftigung ausgeräumt oder mit Beweisen untermauert werden kann.

Beobachtungen des der Schwarzarbeit verdächtigen Mitarbeiters lassen Diskrepanz zwischen Kundengesprächen und Vertragsabschlüssen erkennen

Die Ermittler der DETEKTIV AG heften sich mehrere Tage lang an die Fersen des verdächtigen Versicherungsvertreters und dokumentieren zahlreiche Außentermine im Raum Gießen, Marburg und Siegen. Da der Mann täglich direkt von seinem Haus in Haiger zum Büro und zu Außenterminen fährt, bevor er am Abend direkt wieder nach Hause zurückkehrt, erhärtet sich der Verdacht der Schwarzarbeit in einem branchenfremden Metier nicht. Allerdings müsste der Mitarbeiter des Versicherungsunternehmens laut branchenüblichen Kennzahlen und der Zahl der dokumentierten Kundenbesuche eine weitaus höhere Anzahl abgeschlossener Policen lukrieren, als dies der Fall ist.

Beobachtungen der Detektive werden durch Befragungen von Kunden ergänzt

Die Ermittler der DETEKTIV AG geben sich mit dem Wissen des Niederlassungsleiters als Mitarbeiter des Versicherungsunternehmens aus, um Kunden mit jeweils offensichtlich ergebnislos verlaufenen Beratungsgesprächen befragen zu können. Es gibt verwunderte Blicke, als die Detektive wissen möchten, warum die Kunden das Angebot der Versicherung nicht als attraktiv genug für einen Abschluss befunden haben. Mehrere einzeln befragte Personen geben übereinstimmend an, bei dem Versicherungsmitarbeiter Verträge mit einem anderen Versicherungshaus abgeschlossen zu haben. Die Beobachtungen liefern zusammen mit den befragten Konsumenten für die Detektive schlüssige Beweise, dass sich der Versicherungsvertreter während seiner eigentlichen Arbeitszeit als freier Versicherungsmakler auf Provisionsbasis für andere Unternehmen betätigt hat.

Auch ohne Schwarzarbeit kommt es in Haiger zur fristlosen Kündigung des treulosen Arbeitnehmers

Die weiteren Beobachtungen der DETEKTIV AG ergeben zwar, dass es sich aufgrund der angemeldeten und ordnungsgemäß versteuerten Tätigkeit des Verdächtigen als freier Versicherungsmakler nicht um Schwarzarbeit im eigentlichen Sinn handelt. Sehr wohl handelt es sich allerdings um eine verbotene Nebenbeschäftigung, die dem Mann auch außerhalb seiner Dienstzeiten laut Dienstrecht untersagt gewesen wäre. Im durch die Detektive der DETEKTIV AG untersuchten Fall des Versicherungsvertreters in Haiger ergibt die nachweisliche Kombination aus einer missbräuchlichen Verwendung von Kundendaten, der Nichterbringung der Arbeitsleistung während der Arbeitszeit und der verbotenen Nebenbeschäftigung hinreichende Gründe für die fristlose Entlassung des abtrünnigen Arbeitnehmers.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.