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Ladendiebstahl durch Videoüberwachung aufgeklärt

In der baden-württembergischen Stadt Esslingen am Neckar wurden die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG mit Ermittlungen in einem Fall von Diebstahl betraut. Seit geraumer Zeit hatte der Filialleiter eines Einzelhandelsgeschäfts einen auffallend hohen Warenschwund zu beklagen.

Obgleich der Filialleiter selbst und auch seine Mitarbeiter stets die Augen offen hielten, konnten sie keinen Täter ausmachen. Da der Filialleiter an einer schnellen Aufklärung des Diebstahls interessiert war, engagierte er die erfahrene Detektei A.M.G. DETEKTIV AG, die im nahen Stuttgart eine von 17 Niederlassungen betreibt.

Erste Verdächtige durch Observation ausgemacht

Zwei Privatermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG machten sich zwei Tage später auf den Weg nach Esslingen, wo sie als Kunden getarnt das Geschäft betraten. Mit geschultem Blick gingen sie durch die Regalreihen und studierten unauffällig das Geschehen: Das Lebensmittelgeschäft hatte viele Stammkunden, die fast täglich einkauften. Auch einige Jugendliche, die sich Süßigkeiten kauften oder kleinere Einkäufe für ihre Eltern machten, kamen häufig vorbei. Unter ihnen, fielen den Detektiven der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG insbesondere zwei Teenager ins Auge, die sich oftmals auffällig lange im Geschäft in Esslingen aufhielten, aber stets die gleichen Produkte kauften.

Videoüberwachung liefert eindeutige Hinweise

Auf Anraten der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG wurde daraufhin die Installation einer Videoüberwachung vorgenommen, mit deren Einsatz alle Gänge und Ecken unter ständiger Beobachtung standen.

Bereits nach drei Tagen brachte die Videoauswertung die eindeutigen Beweise: Die zwei Teenager waren tatsächlich für den Diebstahl verantwortlich. Die Aufnahmen zeigten, wie sie mehrere Artikel in ihrer Tüte für Leergutflaschen verschwinden ließen und an der Kassiererin vorbeischmuggelten. 

Der Filialleiter war den Detektiven der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG für ihre professionelle Unterstützung sehr dankbar und überführte die Jungs bei deren darauffolgenden Besuch im Einzelhandelsgeschäft in Esslingen. Sie bekamen Hausverbot, und darüber hinaus wurden ihre Eltern sowie die Polizei verständigt.

Juristische Aspekte

Nur wenige Unternehmen kommen ohne den Schutz durch Kameras auf ihrem Gelände aus. Für IT-Verantwortliche bedeutet das, zwischen Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter und dem Sicherheitsbedürfnis des Unternehmens abzuwägen. Die Rechtslage ist hier nicht immer eindeutig. Gesetzlich geregelt in § 6 b BDSG wird die öffentliche Videoüberwachung, die Formulierung ist vage gehalten: Es geht um die Balance zwischen der “Wahrnehmung berechtigter Interessen” und den “schutzwürdigen Interessen der Betroffenen”. Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird nicht explizit geregelt. 
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.