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Detektiv AG entlarvt Fall von unlauterem Wettbewerb

Der DETEKTIV AG ist es gelungen, einem Firmeninhaber aus Heusenstamm (Hessen) zu helfen, unlautere Wettbewerbspraktiken eines direkten Konkurrenten zu entlarven. Der Mann wurde aufmerksam auf den Verstoß der Konkurrenzfirma gegen das Wettbewerbsrecht, als seine Firma plötzlich Beschwerden bekam wegen E-Mail Spams, die die Firma unseres Klienten betrieben haben soll. So sollen im Namen der Firma unseres Klienten mehrere E-Mails pro Tag an Kunden verschickt worden sein. Zwar verschickt die Firma tatsächlich einen Newsletter per E-Mail an ihre Kunden, doch geschieht dies nur alle zwei Wochen, da unser Klient sich bewusst war, dass übertriebene Werbung, der die Kunden im Rahmen des Abonnements des Newsletters so nicht zugestimmt haben, gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Trotzdem schien es für die Kunden so, als ob die Firma unseres Klienten hinter dem E-Mail Spam steckt. Dies wirkte sich äußerst schlecht auf das Ansehen der Firma aus und ließ diese unseriös aussehen. Unser Klient hatte nur eine logische Erklärung für die Situation: die E-Mails mussten unter dem Namen seiner Firma von einem Konkurrenten verschickt worden sein, um so gezielt die Marktposition der Firma zu schwächen. Da es ihm aber zeitlich und auch logistisch schwer fiel, selber seine Vermutung zu überprüfen, wandte der Mann sich schließlich an die DETEKTIV AG. Durch Ermittlungen und Beobachtungen sollte unsere Detektei den Verdacht überprüfen und eventuelle Verstöße gegen das deutsche Wettbewerbsrecht dokumentieren. 
 

Ermittlungen beginnen in Heusenstamm

Die DETEKTIV AG begann die Ermittlungen in diesem Fall in Heusenstamm am Standort der Firma unseres Klienten. Die erste entscheidende Frage im Rahmen der Ermittlungen war, wie eine Konkurrenzfirma aus der Branche überhaupt an die Liste von Kunden der Firma aus Heusenstamm kam, die sich für den Newsletter der Firma eingeschrieben hatten. Der erste Verdacht fiel auf aktuelle Angestellte. Doch nach kurzen Beobachtungen ließ sich dieser Verdacht schnell entkräften, zumal der Firmenchef, unser Klient, selbst auch schon vorher eigene Beobachtungen in diese Richtung anstellte und auch diese ergebnislos blieben. Die beiden anderen Erklärungen waren entweder ein Eindringen der Konkurrenzfirma in das Netzwerk unseres Klienten, dank welchem man die Kundenliste klauen hätte können oder aber ein ehemaliger Mitarbeiter nahm die Kundenliste unerlaubt mit und arbeitet nun für den betreffenden Konkurrenten. Nach kurzer Rücksprache mit dem Klienten war klar, dass die Ermittlungen der DETEKTIV AG sich in Richtung eines spezifischen Ex-Mitarbeiters konzentrieren würden. 

DETEKTIV AG beweist Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Der Ex-Mitarbeiter kündigte vor einiger Zeit aus dem Nichts. Zwar wusste unser Klient nicht, bei welcher Firma er danach anheuerte, aber kurze Ermittlungen unserer Detektei über das Internet reichten aus, um dies herauszufinden. Tatsächlich arbeitete der 31-jährige Mann nun bei einer Firma in derselben Branche im nahe gelegenen Offenbach. Beobachtungen des Mannes oder auch technisch aufwendige Beobachtungen der Konkurrenzfirma waren dann nicht mehr nötig. Stattdessen konfrontierten unsere Ermittler den Mann mit den Indizien und dieser lieferte daraufhin per Geständnis den Beweis, wodurch unser Klient aus Heusenstamm im Gegenzug von einer Anzeige wegen des Diebstahls der Kundenliste absah. Die Firma aus Offenbach wird sich aber durch ihre unlauteren Geschäftspraktiken wegen dem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht verantworten müssen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.