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Unlauterer Wettbewerb: Detektive ermitteln

Der Inhaber eines Restaurants in Neustadt an der Weinstraße bat unsere Detektei um Aufklärung in einem Fall gegen das Wettbewerbsrecht. Er hatte seit einiger Zeit einen starken Rückgang an Gästen und Umsätzen zu verzeichnen. Um diesen Rückgang entgegenzuwirken, veranstaltete seine Gaststätte an den Wochenenden besondere Events, wie beispielsweise Brunch, Dinner mit musikalischer Begleitung, All-you-can-eat-Aktionen und Ähnliches. Zunächst liefen diese besonderen Veranstaltungen in dem Restaurant unseres Mandanten sehr gut an, bis nach ein paar Wochen die Gäste wieder ausblieben. Da er ausreichend Werbung für sein Restaurant und seine Veranstaltungen auch in der etwas entfernteren Umgebung schaltete, war ihm das Ausbleiben der Gäste unerklärlich. Durch Zufall entdeckte er eine Annonce eines Konkurrenzunternehmens. Das Restaurant seines Konkurrenten bot an dem gleichen Wochenende genau seine geplante Aktion – einen Sonntagsbrunch mit kleiner Theateraufführung – zu einem günstigeren Preis an. 

Spionage in Restaurantbetrieb – Detektiv AG klärt den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht auf

Da unser Mandant seine Veranstaltungen in seinem Restaurant unregelmäßig plante und abwechselnde Sonderaktionen anbot, war es schon sehr unwahrscheinlich, dass die Inhaberin des Konkurrenzunternehmens zufällig zum selben Zeitpunkt die gleiche Idee gehabt haben soll. Als sich der Vorfall ein zweites Mal ereignete und das Konkurrenzunternehmen wieder eine sehr ähnliche Aktion anbot, schaltete der Inhaber des Restaurants unsere Detektive ein. Das zeitgleiche Anbieten unterschiedlicher Werbeaktionen und Sonderveranstalten konnte nur möglich sein, wenn die Inhaberin des anderen Restaurants mit entsprechenden Informationen über die Planungen unseres Mandanten versorgt wurde. Die Weitergabe der Informationen über die Sonderveranstaltungen konnte nur durch einen Mitarbeiter oder einer dem Restaurant nahestehende Person erfolgen, mit Kenntnissen über die internen Planungen.

Detektive bringen Unglaubliches zutage – Ehefrau des Restaurantbesitzers gibt Informationen weiter

Unsere Detektive begannen sofort nach der Auftragserteilung mit ihren Ermittlungen. Es wurde eine Detektivin als „Servicekraft“ in das Restaurant unseres Mandanten eingeschleust. Die Observationen der mit dem Restaurantunternehmen verbundenen Personen brachten etwas Unglaubliches an das Tageslicht. Die eigene Ehefrau des Restaurantinhabers gab die Informationen über die Sonderveranstaltungen an das Konkurrenzunternehmen weiter. Sie war eine gebürtige Portugiesin und hatte ihren Mann in einem seiner Urlaube kennengelernt. Als junges Paar hatten sie einige Jahre gemeinsam in Portugal gelebt, bis ihr Ehemann das Restaurant an seinem Heimatsort eröffnete. Als die Umsätze in seinem Restaurant zurückgingen, hatte er seiner Frau versprochen mit ihr wieder nach Portugal zurückzugehen, wenn er das Restaurant nicht mithilfe der Sonderveranstaltungen retten könne. Wieder in ihrer Heimat leben zu können, war der größte Wunsch der Ehefrau. Von einer Anzeige gegen seine Ehefrau nahm unser Mandant Abstand.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.