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A.M.G. DETEKTIV AG deckt unlauterem Wettbewerb auf

Ein Keksfabrikant aus Fürth mit eigenem Ladengeschäft verzeichnete in den letzten Monaten einen kontinuierlichen Umsatzrückgang. Dies gilt jedoch nicht für den Versand, sondern ausschließlich für den Verkauf über das angeschlossene Ladengeschäft. Da selbst Stammkunden zu den Menschen zählen, die nun immer weniger das Geschäft besuchen, hält der Unternehmer einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht für möglich. In Fürth sowie der Umgebung gibt es zwei Konkurrenten, die sich durch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht einen Vorteil verschaffen könnten. Die Detektiv AG wurde daher gebeten die Ermittlungen aufzunehmen. 

Bei den Beobachtungen zeigt sich ein erbitterter Konkurrenzkampf in Fürth

Da Verletzungen gegen das Wettbewerbsrecht sehr vielfältig sein können, starteten die Ermittlungen der Detektiv AG zuerst im Internet. Hier konnten sich keine manipulierten negativen Bewertungen finden, die über die übliche Kritik über verspätete Lieferzeiten oder kurzfristig ausverkaufte Produkte hinausreicht. Die Beobachtungen wurden daher vor Ort in Fürth fortgesetzt. Auch hier wiederholte sich der Eindruck, dass keiner der beiden unmittelbaren Konkurrenten in der letzten Zeit die Geschäftspolitik geändert hätte oder eine besonders aggressive Werbestrategie verfolgt. Die mit diesem Fall vertrauten Ermittler der Detektiv AG verfolgten daher eine neue Strategie und suchten nach Konkurrenten, die keine Fabrik besitzen, sondern ausschließlich mit einem Ladengeschäft verkaufen. Dabei stießen die Ermittler auf eine Bäckerei, die ausschließlich Produkte aus biologisch angebauten Zutaten verwendet. Bei einem Besuch dieser Bäckerei nahmen die Ermittlungen schnell an Fahrt auf, denn die Verkäufer wurden nicht müde, zu erwähnen, dass das Unternehmen des Klienten und die beiden Konkurrenten mit ihren Produkten gegen den Tierschutz verstießen. Außerdem solle Mehl, welches die zulässigen Grenzwerte für schädliche Substanzen überschreitet, verwendet werden. Innerhalb des Ladens waren zudem überall drastische Plakate mit Hühnern in Legebatterien sowie Pflanzenschutzmittel zu sehen, auf denen unter anderem auch das Unternehmen des Klienten als negatives Beispiel für die Verwendung solcher Produkte genannt wurde. 

Der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht konnte durch die Ermittlungen eindeutig belegt werden

Die Beobachtungen wurden im Anschluss ausgewertet und an den Klienten übergeben. Dieser klare Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht überraschte den Klienten sehr. Als erste Reaktion auf die Beobachtungen beschloss der Unternehmer seinen ebenfalls betroffenen Konkurrenten von den Ergebnissen der Ermittlungen in Kenntnis zu setzen. Gemeinsam besprachen diese die Beobachtungen und Beweise der Detektiv AG zum Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und entschlossen sich abschließend, dieses Vorgehen zur Anzeige zu bringen. Trotz der empfindlichen Geldstrafe für die Betreiber der Biobäckerei waren die Auswirkungen für den Klienten so schwerwiegend, dass dieser die Öffnungszeiten des Ladens reduzieren musste. Erst nach mehr als einem Jahr schenkten die Kunden dem Unternehmen wieder das gewohnte Vertrauen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.