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Bühl: Verstoß bei Werbeagentur eines Konkurrenten aufgedeckt

Der Besitzer einer Werbeagentur aus Bühl benötigte im Frühjahr die Hilfe der DETEKTIV AG. Der Mann gab an seit einiger Zeit massive Einbußen in den Einnahmen verzeichnen zu müssen. Während es im Geschäftsjahr immer wieder zu saisonalen Schwankungen kommt, war dies zu dieser Zeit des Jahres mehr als nur ungewöhnlich. Da es in der Branche sehr schnell bekannt wird, welche Agentur mit einem bestimmten Auftrag beschäftigt ist, fiel dem Mann auf, dass es sich dabei bevorzugt um den gleichen Konkurrenten aus der Nähe von Bühl handelte. Da beide Werbeagenturen bereits seit Jahren eine faire Konkurrenzsituation pflegten, war es für den Klienten sehr verdächtig, dass diese nun plötzlich so viel erfolgreicher sein sollte. Der Klient äußerte daher im Gespräch mit der DETEKTIV AG den Verdacht eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht. Im gleichen Atemzug beauftragte er auch unsere Detektei mit den Ermittlungen zur Abklärung seines Verdachts. 

Die Ermittlungen in Bühl erfordern sehr viel persönlichen Einsatz von den Detektiven

Da die Grenzen für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht mitunter fließend sein können, starteten die Ermittlungen der DETEKTIV AG zuerst im Internet. Die dort gemachten Beobachtungen zeigten jedoch keinerlei vergleichende Werbung oder auch andere gegen das Wettbewerbsrecht verstoßende Inhalte. Der mit den Ermittlungen betraute Detektiv beschloss daher, verdeckte Beobachtungen anzustellen und selbst einen Termin mit dem Konkurrenten des Klienten zu vereinbaren. Hierbei gab sich der Detektiv als Unternehmer für Partybedarf dar, der eine umfangreiche Werbekampagne benötigte. Der Sohn des Inhabers übernahm als Geschäftsführer selbst das Gespräch. Zuerst stellte dieser Ideen für die Kampagne sowie bereits von der Agentur durchgeführte Werbekampagnen vor. Weiterhin zeigte der Mann bei den Ermittlungen dem mutmaßlichen Kunden auch Bilder einer bekannten Werbekampagne, die im letzten Jahr ein großes negatives Echo erhalten hatte. Hierzu führte der Mann aus, dass diese Kampagne von der Werbeagentur unseres Klienten stammen würde. Dieses war jedoch nachweislich eine falsche Behauptung. Die Beobachtungen konnten daher nachweisen, wie es dem Geschäftsführer gelungen war, den Ruf der Agentur des Klienten zu schädigen. 

Der Klient nutzt die erbrachten Beweise zum verletzten Wettbewerbsrecht zu einem klärenden Gespräch

Die Ergebnisse der Beobachtungen der DETEKTIV AG bestätigen den Verdacht des Klienten aus Bühl. Dieser überlegte sich seine nächsten Schritte sehr genau. Da er zu dem Vater des neuen Leiters der konkurrierenden Werbeagentur immer ein respektvolles Verhältnis unterhielt, beschloss er zuerst diesen zu kontaktieren. Dieser zeigte sich sehr bestürzt über die Beobachtungen unserer Detektei. Er sprach noch am gleichen Abend mit seinem Sohn, der ihm gegenüber sogar zugab, das Wettbewerbsrecht verletzt zu haben. Als Motiv gab er an, eine anderen Führungsstil zu haben als sein Vater und es daher als die Pflicht gegenüber seinen Mitarbeitern anzusehen, die Konkurrenz nicht mit Samthandschuhen anzufassen. Der Vater übernahm danach wieder selbst die Führung der Werbeagentur und klärte den Vorfall bei den entsprechenden Kunden auf. Der Klient verzichtete daraufhin auf weitere rechtliche Schritte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.