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asd

Grober Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in Kirn

Der General Manager eines großen Hotels in Bad Kreuznach bat die Ermittler der DETEKTIV AG zu einem vertraulichen Vorgespräch zu sich, nachdem er in Bezug auf eine ehemalige Mitarbeiterin einen groben Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht hegte. Der Hotelmanager erklärte den Detektiven zunächst, dass es zu einer Aufhebung des Arbeitsvertrags der betreffenden Person aus betrieblichen Gründen gekommen war. Die ehemalige Mitarbeiterin war nach der betriebsbedingten Kündigung besonders aufgebracht gewesen und hatte im Streit mit Konsequenzen für den bisherigen Arbeitgeber gedroht. Deshalb vermutete der General Manager des Tagungshotels nun, dass es einen Zusammenhang zwischen dieser Kündigung und einem massiven Abwandern der seit Jahren treuen Bestandskunden zu anderen Hotels gab.

Detektive starten die Beobachtungen im nahen Kirn

Zunächst folgten die Spezialisten der DETEKTIV AG der ehemaligen Mitarbeiterin von deren privater Wohnung in Kirn bis zu deren neuer Arbeitsstelle, einem gehobenen Tagungshotel im Stadtgebiet von Mainz. Die Ermittlungen wurden auf die Möglichkeit fokussiert, dass es sich um eine Mitnahme von Firmeninterna und somit um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handeln könnte. Die Detektive mieteten sich in dem Hotel ein, welches offensichtlich die neue Arbeitsstelle der zu observierenden Person war. So sollten die Ermittlungen besonders diskret und zielführend vonstatten gehen. Die Beobachtungen vor Ort in Mainz ergaben innerhalb weniger Tage, dass tatsächlich viele Firmentagungen nun hier stattfanden, welche zuvor regelmäßig im Hotel des Auftraggebers in Bad Kreuznach abgehalten worden waren.

Beobachtungen zeigen: Beleidigte Mitarbeiterin verstößt bewusst gegen das Wettbewerbsrecht

Die Ermittlungen wurden von den Mitarbeitern der DETEKTIV AG genauestens dokumentiert und parallel zu den laufenden Beobachtungen stets mit dem Informationsstand des Auftraggebers abgeglichen. Tatsächlich erhärtete sich der Verdacht auf einen Verrat von firmeninternen Informationen, da es kaum vorstellbar schien, wie sonst insgesamt sechs abgewanderte Firmenkunden exakt zu dem gleichen Hotel in Mainz abgewandert wären. Die Mitarbeiterin aus Kirn wurde vom Auftraggeber kontaktiert, damit sie mit den Anschuldigungen konfrontiert werden konnte.

Hotelmitarbeiterin aus Kirn und neuer Arbeitgeber nach dem Wettbewerbsrecht angezeigt

Nachdem der General Manager des Hotels in Bad Kreuznach die ehemalige Mitarbeiterin mit den Vorwürfen aufgrund der Ermittlungen konfrontiert hatte, gab diese unumwunden zu, ihre Kenntnisse aus dem früheren Betrieb für die Arbeit in dem anderen Hotel genutzt zu haben. Weitere Ermittlungen ergaben außerdem, dass der neue Arbeitgeber der Geschäftskundenbetreuerin um die Herkunft der Firmenadressen von Tagungskunden wusste. Die Beobachtungen durch die Ermittler der DETEKTIV AG reichten aus, um gegen die Hotelmitarbeiterin und ihren neuen Arbeitgeber wegen dem offenkundigen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorzugehen. Außerdem wurde in einer Zivilklage Schadenersatz von der Ex-Mitarbeiterin eingeklagt, da sie mit ihrem Verhalten offensiv gegen verschiedene Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag verstoßen hatte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.