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Verdacht auf Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bei Bäckerei

Zu einem schweren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kam es zwischen zwei Bäckermeistern in Hanau. Einer der beiden beauftragte die Detektiv AG mit den Ermittlungen. In seiner Bäckerei mit drei Angestellten und einem Auszubildenden war es eine jahrelange Tradition, die Kunden mit besonderen Brot- und Kuchenspezialitäten zu günstigen Preisen am Sonntagmorgen zu überraschen. Der Verkauf am Sonntag war ein wichtiger Bestandteil seines Umsatzes. Durch seine „Sonntagsangebote“ hatte der beliebte Bäcker aus Hanau sich einen großen und festen Kundenstamm aufgebaut. In sein Geschäft kamen sonntags auch Kunden aus entfernteren Gebieten, da sich der gute Ruf des Bäckermeisters weit herumgesprochen hatte.  

Bäckerei in Hanau bleiben plötzlich Kunden aus – Detektiv AG ermittelt in einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Als die ersten Kunden wegblieben, konnte der Bäcker es sich nicht erklären. Seine Qualität war gleichbleibend gut. Sein Angebot war nach seiner Überzeugung weiterhin unschlagbar günstig. In den folgenden Wochen, bevor der Bäckermeister sich an unsere Detektei wandte, gingen die Kundenzahlen weiterhin stark zurück. Sie sanken so weit, dass der Bäckermeister begann, darüber nachzudenken, ob sich das Öffnen seines Geschäftes am Sonntag überhaupt noch kostendeckend realisieren ließe. Mehr durch Zufall erfuhr er von einer Stammkundin in einem Gespräch den Grund für das Ausbleiben der Kunden. Sie erzählte ihm, dass in einem anderen Stadtgebiet von Hanau eine Bäckerei eröffnet hatte, die jeden Sonntag das gleiche Angebot zu noch günstigeren Preisen den Kunden anbiete. Ihr wäre der Weg dorthin zu weit und da sie schon viele Jahre hier Kundin war, wollte sie dem Bäcker treu bleiben. 

Detektiv der Detektiv AG findet den Grund für den Geschäftsrückgang durch Ermittlungen und Beobachtungen schnell heraus

Der Detektiv unserer Detektei begann seine Ermittlungen in der bezeichneten Bäckerei. Durch Beobachtungen konnte herausgefunden werden, dass es eine Person in der Bäckerei des Mandanten gäben müsse, die das geplante Sonntagsangebot an den Bäckermeister des Konkurrenzbetriebes jede Woche kurzfristig weitersagen müsse. Der Bäckermeister des geschädigten Betriebes überlegte sich das Produkt für sein Sonntagsangebot immer erst am Donnerstag oder Freitag. Um genau das gleiche Angebot am Sonntag zu günstigeren Preisen anbieten zu können, musste der konkurrierende Bäckermeister über die entsprechenden Informationen verfügen. 

Beobachtungen und Ermittlungen belegen: Auszubildender der Bäckerei in Hanau verrät Betriebsgeheimnisse und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ist ein empfindlicher Bereich, da Verstöße dagegen keine Kavaliersdelikte sind. Die geschäftsschädigenden Maßnahmen können Mitwettbewerber schnell in den Ruin treiben. So wäre es dem Bäckermeister aus Hanau fast ergangen, wenn durch die Ermittlungen und Beobachtungen der Grund für das Ausbleiben der Kunden nicht rechtzeitig von unserem Detektiv herausgefunden worden wäre. Es dauerte nicht lange, da konnte der neue Auszubildende nach eindeutigen Beobachtungen überführt werden, die Pläne des Bäckermeisters für sein Sonntagsangebot an den anderen Betrieb gegen eine Bezahlung zu verraten. So konnte der andere Bäckermeister jeden Sonntag das gleiche Angebot zu einem günstigeren Preis verkaufen. Der Auszubildende und der Konkurrenzbäcker verstießen beide eindeutig gegen das Wettbewerbsrecht.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.