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asd

Wettbewerbsrecht: Abwerben ist kein Kavaliersdelikt

Der Personalchef eines Unternehmens in der IT-Branche wunderte sich schon seit einiger Zeit über die wenigen Bewerbungsschreiben, die auf seinem Tisch landeten. Trotz zahlreicher Stellenanzeigen im Internet und der Fachpresse fehlten ihm zunehmend dringend gebrauchte Spezialisten. Lediglich einige wenige Anfragen per E-Mail erreichten ihn noch. Nach Rücksprache mit seinem Chef beauftragte er einen Detektiv. Er vermutete ein raffiniertes Abwerben von Mitarbeitern im Vorhinein. Sollte der Detektiv Nachweise finden, dass Bewerbungen umgeleitet oder abgefangen werden, wäre das ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Der Detektiv schlug vor, eine fingierte Bewerbung zu verschicken und zu schauen, ob sie ankäme. Nach einer Woche Wartezeit waren die Bewerbungsunterlagen immer noch nicht angekommen. Das verstärkte den Verdacht, dass hier ein Fall vom Abwerben von Mitarbeitern vorliegt. Der Detektiv und seine Mitarbeiter beobachteten die Postauslieferung und konnten keine Unregelmäßigkeiten feststellen. Der Postbote händigte alle Sendungen ordnungsgemäß aus. Die Ursache musste also vor der Auslieferung zu finden sein. Die Ermittlungen konzentrierten sich nun auf das zuständige Postamt und Briefverteilungszentrum.

Nach Rücksprache mit dem Stationsvorsteher und der Schilderung, dass es sich hier um ein Abwerben von Mitarbeitern oder Abwerben von Kunden und Verletzung des Wettbewerbsrecht handeln könnte, durfte der Detektiv die Überwachungsvideos des Briefzentrums auswerten. Ein Postmitarbeiter weckte seine Aufmerksamkeit, da dieser sich häufig umschaute und den Eindruck erweckte, sich beobachtet zu fühlen. Jetzt wurden zwei fingiertere Umschläge abgeschickt, diesmal mit auffälliger Farbgebung. Bei der Sichtung der zeitlich passenden Aufzeichnungen konnte der Detektiv beobachten, wie die farbigen Umschläge auf einen gesonderten Stapel wanderten. Der Stationsvorsteher kontrollierte zusammen mit ihm die Postfächer. Die Lockumschläge befanden sich mit anderen Briefen in einem Postfach, dass nicht von dem Adressaten gemietet war. Neben dem Abwerben von Mitarbeitern wurde auch ein Abwerben von Kunden betrieben.

Der Mieter dieses Postfachs war ein IT-Unternehmen, das von einem ehemaligen Mitarbeiter gegründet worden war. Als dieser das Postfach leeren wollte, wurde er vom Detektiv überrascht. Es fanden sich nicht nur die farbigen Umschläge in seiner Tasche, sondern im Postfach wurde im Austausch ein anderer Umschlag deponiert. Die sofort hinzugezogenen Polizeibeamten stellten im Umschlag verborgene Geldscheine sicher. Auf diese Weise betätigte sich der Mitbewerber im Abwerben von Mitarbeitern und gleichzeitig im Abwerben von Kunden, da sich auch Auftragsanfragen in der umgeleiteten Post befanden. Diesem kreativen Betrugsmodell im Wettbewerbsrecht konnte aufgrund der Aufklärungsarbeit ein Riegel vorgeschoben werden. Die Klage wegen der Verletzung des Wettbewerbsrecht und dem Abwerben von Kunden hatte Erfolg und dem Mitbewerber wurde die Gewerbegenehmigung entzogen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.