*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

asd

Privatdetektei A.M.G. DETEKTIV AG

Wir als Privatdetektei helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen.

Professionelle Ermittlungen im privaten Auftrag

Die professionellen Ermittler der A.M.G. Detektiv AG sind an Ihrer Seite, wenn es um Wichtiges, um Persönliches, um Existenzielles geht.

Jeder Mensch kommt irgendwann im Leben in Situationen, die er alleine nicht zu lösen vermag, bei denen es auf einen speziellen Erfahrungsschatz, besonderes Know-how, oft auch die richtigen Kontakte ankommt. Eine bedeutende Rolle spielt zudem die persönliche Betroffenheit, die objektives und planvolles Handeln verhindern kann. Das Verhältnis und die Nähe zur Zielperson machen eigene Ermittlungen oftmals unmöglich. Wer gerichtsverwertbare Beweise benötigt, sollte die zugelassenen Mittel und Methoden kennen oder Fachleute – geschulte Detektive beispielsweise – hinzuziehen.

Die professionellen Ermittler der Detektiv AG verfügen zum Teil über bis zu 40 Jahre Einsatzerfahrung. Wir unterstützen Sie mit

  • Ermittlungen bei Verstößen gegen das Eherecht wie Fremdgehen bzw. Untreue
  • Ermittlungen bei Liebesbetrug und Romance-Scamming gegen Heiratsschwindler
  • Beweiserhebung bei Mobbing und Stalking
  • Beweisermittlung bei Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten
  • Ermittlungen im Familienrecht und in Erbrechtsfällen
  • Personensuche nach Schulkameraden, Jugendliebe, Verwandten, Kindern
  • Schuldnerermittlungen
  • Abwehr von Lauschangriffen, Abhörschutzmaßnahmen
  • Ermittlungen bei Diebstahl und Betrug
  • Sabotage und Vandalismus
  • Zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern, Nachbarn, Miteigentümern
  • Immobilien-Streitigkeiten
  • Mietnomaden
  • Informationsbeschaffung

Gute Gründe, einen Privatdetektiv zu beauftragen

Unser hausinternes Qualitätsmanagement gibt Ihnen die Gewissheit, eine effizient organisierte und professionell arbeitende Privatdetektei zu beauftragen. Wir sind ein Traditionsunternehmen, das von der dritten Detektivgeneration geleitet wird (Vorstand), und in dem die zweite Generation noch aktiv an Ermittlungseinsätzen beteiligt ist.

Es gibt viele Umstände, die einen Detektiveinsatz notwendig machen oder rechtfertigen können.

Liegt ein Delikt oder ein Straftatbestand vor, dann wird die Polizei in der Regel Ihre Anzeige entgegennehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, Ermittlungen aufnehmen und Beweise sichern.

Unterschiedlich verhält es sich bei Mobbing oder Stalking. Seit es den „Stalking-Paragrafen“ § 238 Nachstellung gibt, ist Stalking zwar strafbar, jedoch erst, wenn das Leben des Opfers massiv beeinträchtigt ist. Heißt: Wenn Sie zum Beispiel nicht den Wohnort wechseln und Ihr Leben komplett umkrempeln, wenn Sie gesundheitlich oder in der Lebensführung nicht schwerwiegend beeinträchtigt werden, dann stehen die Chancen für eine polizeiliche Intervention unter Umständen nicht gut.

Wenn Sie nicht warten möchten, bis es zum Äußersten kommt, wenn Sie Ihr Leben in Ruhe weiterleben und sich wehren wollen, wenn Sie Informationen, Beweise oder Überwachungsmaßnahmen benötigen, sprechen Sie mit uns über Unterstützungsmöglichkeiten.

Sehr häufig werden wir in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen von einer Partei direkt oder über einen Anwalt beauftragt. Hier geht es beispielsweise um die Beschaffung von Anschriften ladungsfähiger Zeugen, Informationen über die Zahlungsfähigkeit von Schuldnern oder die Suche nach Personen.

Unsere Kunden sind an einem Punkt, an dem sie selbst nicht weiterkommen. Ihnen fehlen die nötigen Kontakte, das Fachwissen oder schlichtweg die Zeit, Gelegenheit und Mittel, um etwa einen fremdgehenden Partner zu observieren, die tatsächlichen Vermögensverhältnisse des Ex-Partners darzulegen oder die sexistischen Belästigungen eines Kollegen zu dokumentieren.*

Klarheit, Wahrheit, Informationen und Beweise sind es, die wir professionellen Ermittler für unsere Kundinnen und Kunden zutage fördern. Damit sie wieder handlungsfähig werden, sich zur Wehr setzen und zu ihrem Recht kommen können oder sich Gewissheit verschafft haben.

Wie beauftragt man einen Privatdetektiv?

Voraussetzung für eine Privatermittlung ist ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung eines Sachverhalts. Können Sie das nachweisen, steht einem Auftrag nichts im Wege.

Am besten lassen Sie sich zunächst ausführlich telefonisch beraten. So entwickeln Sie auch ein Gefühl dafür, ob die Chemie stimmt. Das Beratungsgespräch, das jedoch keine Rechtsberatung sein darf, ist auf jeden Fall kostenfrei, unverbindlich und auf Wunsch anonym. Grundsätzlich behandeln wir jeden Anruf, jede Ermittlung und jede Erkenntnis aus einem Einsatz absolut vertraulich und diskret.

Für eine Beauftragung benötigen wir die im Geschäftsverkehr üblichen Daten von Ihnen als Auftraggeber, eine Beschreibung der Zielperson sowie das konkrete Ziel des Auftrags. Bedeutsam sind zudem Verdachtsgründe und bei Observationen ideale Zeitfenster, sofern vorhersagbar.

Per Post, Mail oder Fax erhalten Sie eine Auftrags- und Honorarvereinbarung, die die Grundlage Ihres Auftrages ist und die Sie jederzeit kündigen können. Wenn alles klar ist, ermitteln wir in Ihrem Auftrag und schon bald werden Sie die Ergebnisse unserer Nachforschungen und Beobachtungen Schwarz auf Weiß oder – bei Fotos in Farbe – in den Händen halten.

In einem Gerichtsverfahren können Detektive übrigens auch als Zeugen aussagen. In diesem Zusammenhang wissen unsere geschulten Ermittler genau, wie welche Beweise sichergestellt werden dürfen, damit sie vor Gericht anerkannt werden. Entsprechend kennen sie die Grundlagen der Beweiserhebung und der Beweisverbote.

Was kostet ein Privatdetektiv?

Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Honorar und dem Anfahrtsweg. Bei 18 Niederlassungen auf deutschem Boden wird stets die zum Einsatzort nächstgelegene Niederlassung als Berechnungsgrundlage angesetzt. Den Umfang und die Länge der Ermittlungen bestimmen Sie grundsätzlich selbst. So können Sie von Anfang an ein Limit setzen, innerhalb dessen wir ermitteln. Ist das Limit erreicht, entscheiden Sie, ob Sie mit den Erkenntnissen zufrieden sind, oder ob Sie zusätzliche Informationen benötigen.

Skizzieren Sie uns doch einfach telefonisch Ihr Problem und wir können schon im Vorgespräch einen realistischen Kostenrahmen nennen. Nach genauer Kenntnis aller Rahmenbedingungen und Anforderungen erfahren Sie ganz konkret von uns, was im Auftragsfall auf Sie zukommt. Dann legen Sie den Rahmen fest, der vertraglich fixiert wird.

Sind die Kosten für einen Detektiveinsatz erstattungsfähig?

Unter bestimmten Umständen sind die Kosten eines Detektiveinsatzes steuerlich abzugsfähig bzw. können der Gegenseite bei einem Rechtsstreit auferlegt werden. Erstattungsfähig können die Kosten dann sein, wenn die Ermittlung beispielsweise aufgrund eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war. Hierzu gibt es einschlägige Urteile, zum Beispiel im Zusammenhang mit Unterhaltsprozessen. Voraussetzung ist, dass die Beweise durch gerichtlich anerkannte Methoden gewonnen werden und keine anderen Rechte, etwa Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte verletzt werden.

Ich will mich beraten lassen, was muss ich tun?

Jeder Weg, jede Veränderung beginnt mit einem ersten Schritt. Greifen Sie einfach zum Hörer und rufen Sie uns an. Unverbindlich und kostenlos. Danach wissen Sie mehr und können Ihr weiteres Vorgehen planen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.