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Diskretion ist oberstes Gebot

Detektiv AG - Diskretion als oberstes Gebot

Sie. Wir. Sonst niemand.

Sie können sicher sein, dass in Ihrem Fall nur wenige wichtige Personen Einblick haben: Diskretion ist oberstes Gebot der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG. Ähnlich wie bei einem Arzt, einem Rechtsanwalt oder einem Notar steht auch bei uns absolute Diskretion an allererster Stelle. Sollte bei einem Auftrag auch nur der geringste Verdacht entstehen, dass die Zielperson misstrauisch wird, stellen wir unsere Ermittlungsmethoden unverzüglich um. Wir setzen danach den Auftrag erneut mit größter Diskretion fort, um das gewünschte Ziel zu erreichen.

Für unser Personal ist diskretes Vorgehen unabdingbar. Alle unsere Mitarbeiter wurden in Bezug auf Diskretion und Geheimhaltung speziell geschult. Wir sind immer und jederzeit bemüht, die Regeln der Diskretion für unsere Auftraggeber einzuhalten.

Um ein Maximum an Diskretion gewährleisten zu können, benötigen wir die Mithilfe unserer Auftraggeber. Bei den uns übergebenen Fällen müssen wir uns darauf verlassen können, dass uns unsere Auftraggeber die gesamte Vorgeschichte des Falles schildern. Fragen wie „Wie misstrauisch ist die Zielperson?“ sollte der Auftraggeber ehrlich beantworten. Diskretion ist aber auch beim Auftraggeber selbst erforderlich. Unsere Einsätze können unter Umständen daran scheitern, dass Zielpersonen im Vorfeld informiert wurden.

Es kann immer eine Situation entstehen, in der einer unserer Ermittler auffällt. Dann haben jedoch sowohl Diskretion als auch Schutz des Auftraggebers für uns oberste Priorität. Der Auftraggeber darf nicht zur Zielscheibe von unangenehmen Fragen werden. In diesen Fällen ist der Einfallsreichtum unseres Personals unerschöpflich.

Wenn bei einer Beobachtung oder Observation Nachbarn, Anwohner oder die Polizei aufmerksam werden, haben unsere Detektive stets eine passende Antwort für ihre Tätigkeit. Der zusätzliche Einsatz technischer Hilfsmittel (verdeckte Videoüberwachung oder Peilsender an Zielobjekten) erleichtert zudem den Erfolg bei Observationen.

Wir sehen uns als Vertrauensträger unserer Klienten und verpflichten uns bei allen Aufträgen zu absoluter Verschwiegenheit. Vertraulichen Informationsquellen gegenüber sichern wir strikte Geheimhaltung auf Wunsch dann zu, wenn wir sie unbedingt einhalten können. Im Hinblick auf mögliche Gerichtsverfahren wird das nur Personen gegenüber geschehen, auf die später als Zeuge verzichtet werden kann.

Vor dem Gesetzgeber ist die Schweigepflicht (im StGB Verletzung von Privatgeheimnissen) eng mit dem Datenschutz verknüpft, da der Verschwiegenheitspflicht nicht nur anvertraute Geheimnisse, sondern auch personenbezogene und Geschäftsgeheimnisse unterliegen können.

Unsere Detektive wägen sorgfältig ab, ob und in welchem Umfang Kollegen über ihre Ermittlungen in Kenntnis gesetzt werden. Im privaten Umfeld wird absolutes Stillschweigen in allen Angelegenheiten gewahrt, die ihre Arbeit betreffen. Die Verschwiegenheitspflicht aller unserer Mitarbeiter besteht selbstverständlich auch über den Auftragszeitraum hinaus.

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