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​Die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG ermittelt bei Verletzungen des Wettbewerbsrechts

Wettbewerbsrecht Detektiv AG

Setzen Sie die Rechte für Ihr Unternehmen durch

Beobachtung bzw. Observation und Ermittlungen zum Wettbewerbsrecht zählen zu den speziellen Tätigkeitsfeldern der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG.

Verletzungen des Wettbewerbsrechts haben die unterschiedlichsten Facetten. Zum einen können sich die eigenen Mitarbeiter in einen Wettbewerbsbetrug verstricken, wenn sie an Konkurrenzunternehmen sensible Daten gegen Bezahlung weitergeben oder Aufträge in Schwarzarbeit selbst erledigen.

In § 60 HGB ist das Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer wie folgt geregelt:

Der Arbeitnehmer darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen.

Das gesetzliche Wettbewerbsverbot gilt auch während des Urlaubs oder wenn der Arbeitnehmer sich krankschreiben lässt.

Wirtschaften Arbeitnehmer gegen die Interessen ihrer Arbeitgeber in die eigene Tasche, so ist das eine Straftat. Eine Verletzung des Wettbewerbsverbots durch den Arbeitnehmer kann durch Abmahnung, Kündigung oder Geltendmachung von Entschädigungen geahndet werden. Doch dafür sind stichhaltige Beweise nötig.

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällt in der Regel auch das Wettbewerbsverbot weg. Allerdings findet sich in einigen Fällen im Arbeitsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, englisch non-compete clause (NCC) genannt. Es tritt im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer in Kraft.

Wenn Angestellte gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen, dann sind sie dem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig, sowohl dem gesetzlichen als auch dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nach. Arbeitgeber können auf Unterlassung von Wettbewerb klagen. Gemäß § 61 Absatz 1 HGB kann ein Arbeitgeber auch Anspruch auf den Gewinn aus der Nebentätigkeit seines Angestellten erheben, sofern diese in direkter Konkurrenz zu ihm stand.

Kompetent begegnen unsere Wirtschaftsdetektive jeder Form eines Verstoßes. Wir schleusen bei Verdacht externe Ermittler ins Unternehmen ein, um eine neutrale Stellungnahme zu den Vorkommnissen abgeben zu können. Wurde der Täter gestellt, ist oft eine außergerichtliche Einigung möglich. Das spart Kosten und wahrt die Reputation des Unternehmens. Unsere Detektive verpflichten sich zu absoluter Verschwiegenheit.

Tipp: Die Kosten für unsere Ermittlungen hat bei eindeutiger Beweislage zu 100 % der Schädiger zu tragen. Andernfalls lassen sich die Ausgaben als Betriebskosten steuerlich geltend machen.

Bei den von der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG bearbeiteten Fälle im Wettbewerbsrecht handelt es sich um:

  • Verstöße gegen die guten Sitten
  • vergleichende Werbung
  • Verbreitung unrichtiger Angaben über den Wettbewerber
  • Ausbeutung fremden Rufes
  • Abwerben von Kunden und Personal
  • Verstoß gegen die Vorschriften des Räumungsverkaufs
  • Verstoß gegen die Rabattvorschriften
  • Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Unterstützt wird die Detektiv AG durch ein Experten-Netzwerk aus erfahrenen Anwälten und Kriminalisten.

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