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Patentrecht: Apple droht Strafe in Millionenhöhe

Patentrecht: Apple droht Strafe in Millionenhöhe

Weil das Unternehmen offensichtlich gegen den Patentschutz verstoßen hat, droht Apple eine Geldstrafe in Millionenhöhe. Der US-Bundesrichter William Conley in Madison legte eine Geldstrafe in Höhe von 506 Millionen US-Dollar fest, die für ein Zuwiderhandeln gegenüber dem geltenden Patentrecht verhängt wird. Interessant daran ist die Tatsache, dass bereits 2015 im selben Fall eine hohe Geldbuße festgesetzt worden war, Apple diese jedoch weder zahlte, noch sein Verhalten in irgendeiner Weise änderte.

Das erste Urteil datierte auf Oktober 2015. Seinerzeit hatte die Universität Wisconsin gegen den IT-Giganten geklagt und eine Zahlung in Höhe von von 234 Millionen US-Dollar erstritten. Die Höchststrafe würde in diesem Fall gemäß Gesetz bei 862 Millionen US-Dollar liegen. Dem Fall zugrunde liegt der Patentschutz für eine Technik zur Verbesserung der Prozessorenleistung. Apple hatte diese Technik sowohl beim A7 als auch bei A8 und A9X eingesetzt und damit viele seiner Smartphones sowie iPads verbessert. Interessanterweise existierte zu diesem Thema auch schon ein Rechtsstreit aus dem Jahr 2008, der seinerzeit aber in einem Vergleich endete. Apple hatte zwischenzeitlich vergeblich versucht, den Patentschutz zu löschen, war damit aber gescheitert.

Nun stand das Unternehmen erneut vor dem Richter und unterstrich damit seine Uneinsichtigkeit. Entsprechend urteilte der Richter wie bei einem Wiederholungstäter und legte nun die Summe von 506 Millionen US-Dollar fest. Auch hier wurde bereits Einspruch eingelegt, sodass der Fall noch eine Weile dauern dürfte. Offensichtlich existiert keinerlei einstweilige Verfügung, weshalb die Technologie ungeachtet des Verstoßes gegen das Patentrechts weiter Verwendung finden dürfte.

Vor allem die IT-Branche ist besonders anfällig für Verstöße gegen den Patentschutz bzw. das Patentrecht. Für die Richter ist es jedoch nicht immer einfach, realistische Ansprüche von denen der so genannten Patenttrolle zu unterscheiden. Im aktuellen Fall ist die Situation klar, denn schließlich wurde der Patentschutz auch von der Universität Wisconsin beantragt. Teilweise ist es aber auch so, dass Firmen eigens zum Zweck der Vermarktung von Patentrechten gegründet werden und sich somit auf Klagen spezialisieren.

Quelle: Macwelt

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.