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Lauschabwehr der Wirtschaftsdetektei

Lauschabwehr Detektiv AG

Die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG entdeckt Abhöranlagen

Durch Lauschangriffe werden sowohl Firmen als auch Privatleute geschädigt. Die Entwicklung der Abhörtechnik schreitet bei den weltweit über 200 Lieferanten, die am Rande der Legalität arbeiten, schnell voran. Heute kann jeder für kleines Geld Technologien erwerben, die früher nur Nachrichtendiensten zur Verfügung standen. In deutschen Unternehmen wird spioniert, was das Zeug hält.

Durch Lauschangriffe entstehen der Wirtschaft Schäden in Milliardenhöhe. Mitbewerber versuchen, durch Lauschangriffe geschäftliche Strategien, die Entwicklung neuer Technologien oder Erfindungen auszuspionieren. Die überwiegend auf Funkübertragung basierenden Abhöranlagen können ohne großen Installationsaufwand unbemerkt platziert werden.

Nicht geänderte Standard-PIN-Codes an Telefonen oder Telekommunikations-Anlagen, Anrufbeantwortern und Computern erleichtern einen Angriff deutlich. Deshalb müssen diese PIN-Codes regelmäßig geändert werden. Durch Lauschangriffe leiden nicht nur die Geschäftsbeziehungen, sondern auch die Mitarbeitermoral und der gute Ruf Ihres Unternehmens.

Die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG verhindert mit professionellen Geräten Lauschangriffe. Dabei wird in vielen Fällen auch der Täter ermittelt.

Unsere Detektive erstellen nach jedem Einsatz eine detaillierte schriftliche Dokumentation, die, sofern möglich, auch durch andere beweiskräftige Unterlagen wie Film- und Fotoaufnahmen ergänzt werden kann. Die Ermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG suchen stets nach gerichtsverwertbaren Beweisen und stehen Ihnen und Ihren Anwälten bei Bedarf auch mit Zeugenaussagen zur Verfügung.

Selbst im Privaten lauern Gefahren, mit denen man kaum rechnet. Die Bundesnetzagentur warnte kürzlich vor Spielzeug, das mit dem Internet verbunden ist. „Abhöranlagen haben heute runde Ohren, Knopfaugen und sind pelzig“. Smarte Teddys und andere Tech-Spielzeuge finden sich in vielen Kinderzimmern. Sie können sich mit dem Internet verbinden und sind über Bluetooth mit einer App auf dem Smartphone verbunden. Häufig verfügen sie sogar über einen Lautsprecher und ein Mikrofon. Und genau das kann ein Problem sein. Die Bundesnetzagentur stuft smartes Spielzeug als „versteckte, sendefähige Anlage“ ein.

Gut zu wissen: Nicht nur die Hersteller, auch die Käufer*innen machen sich strafbar. Laut Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) liegt eine verbotene Sendeanlage vor, „wenn sie der Form nach einen anderen Gegenstand vortäuscht oder als ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs getarnt ist“. Smarte Lautsprecher wie Amazon Echo sind erlaubt, weil sie nur bei einem Aktivierungswort Daten ins Netz senden und als Mikro erkennbar ist.

Mit der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG immer auf Nummer sicher

Detektei A.M.G. DETEKTIV AG – Vorsprung durch Information

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