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Ermittlungen wegen Warendiebstahl und Schwarzarbeit in Mainz

Die Ermittlungen der Wirtschaftsdetektive der DETEKTIV AG® wegen Warendiebstahl und Schwarzarbeit in Mainz konnten erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Fachkraft für Buchhaltung und Lohnabrechnung eines großen Mainzer Trockenbau- und Bodenlegerbetriebs waren Ungereimtheiten aufgefallen. Zum einen stimmten die eingekauften Quadratmeter an zu verlegendem Teppichboden nicht mit den in den Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Verlegeflächen überein und zum anderen fiel ihr auf, dass einer der Kolonnenführer sich zu Beginn eines jeden Monats für fast den ganzen Monat hatte krankschreiben lassen. Der Krankenstand wäre ihr nicht gesondert aufgefallen, hätte ihr nicht die in Gau-Bischofheim wohnende Sekretärin beiläufig erzählt, dass sie den besagten Kolonnenführer dort schon mehrfach in einem Transporter eines Bauunternehmens vorbeifahren sah.

Vordergründig wegen der Unstimmigkeiten zwischen den bestellten und den verlegten Teppichflächen sprach sie ihren Arbeitgeber an. Der wurde hellhörig und beauftragte die Wirtschaftsdetektive der Detektei DETEKTIV AG® in Mainz mit der Aufklärung des Sachverhalts und mit der Überprüfung der Krankheit des Kolonnenführers.

Die Detektive der Detektei DETEKTIV AG® begutachteten zuerst die Sicherheitsvorkehrungen des Trockenbau- und Bodenlegerbetriebs. Es waren in der Werkstatt und den Lagerräumen weder Überwachungskameras vorhanden noch konnte ein Wachdienst überraschend auftauchen. Also installierten die Detektive zuerst, von den Arbeitern unbemerkt, mehrere nachtsichttaugliche Überwachungskameras. 

Die Personenbeobachtung des krankgeschriebenen Kolonnenführers begann an seiner Wohnung. Dort war er weder vormittags noch tagsüber anzutreffen. Am Morgen des zweiten Ermittlungstages sahen die im Observationswagen wartenden Detektive der Detektei DETEKTIV AG® den Mann kurz nach 6 Uhr in Arbeitskleidung das Mietshaus verlassen. Er fuhr mit seinem Kombi zu einer leer stehenden Werkstatthalle, lud dort vier Rollen Teppichboden aufs Dach und fuhr nach Gau-Bischofsheim zu einem Rohbau. Dort lud er die Teppichrollen ab und trug sie mit einem Bauarbeiter hinein. Die Detektive konnten aufzeichnen, dass er den Teppich in zwei Erdgeschossräumen verlegte. 

Die Auswertung der Kameraaufzeichnungen ergab, dass ein anderer Kolonnenführer des Auftraggebers nach Feierabend Teppichbodenrollen, Trockenputz und Spezialmörtel in den ihm zur Verfügung gestellten Transporter einlud, um diese in der leer stehenden Werkstatthalle abzuladen. Die beiden Kolonnenführer hatten augenscheinlich diese Werkstatthalle zu ihrem illegalen Warenlager gemacht. Diese Ermittlungsergebnisse wurden dem Auftraggeber mitgeteilt, der daraufhin mit der hinzu gerufenen Polizei in der Werkstatthalle das vorgefundene Material als sein entwendetes Eigentum identifizierte.

Mit den Beweisen und den Ermittlungsergebnissen zeigte der Firmeninhaber die beiden Kolonnenführer wegen Diebstahls und Lohnfortzahlungsbetrugs an und kündigte beiden fristlos. Wegen des Lohnfortzahlungsbetrugs im Krankheitsfall stellte die Krankenkasse für das unberechtigt in Anspruch genommene Krankengeld Rückforderungen und die Beklagten wurden zum Schadenersatz und zur Übernahme der Ermittlungskosten verurteilt. 

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Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.