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Ermittlungen in Stutensee: räuberische Erpresser gesucht

Ermittlungen in Stutensee: räuberische Erpresser gesucht

Ein besonders dreister Fall von versuchter räuberischer Erpressung hat zu weitreichenden Ermittlungen in Stutensee geführt. Als einschränkend und problematisch erweist sich dabei, dass die zuständigen Ermittler erst einige Tage nach der Tat auf das Geschehen aufmerksam wurden. Die Erpressung ereignete sich am 2. November in Stutensee Blankenloch. Geschädigt war dabei eine 76-jährige Frau, die sich lediglich mit Hilfe eines mit Elektromotor angetriebenen Rollstuhls fortbewegen kann.

Die ältere Dame wurde nach eigener Schilderung auf ihrem Nachhauseweg von drei jungen Männern angesprochen und dazu aufgefordert, ihr komplettes Bargeld herauszugeben. Die alte Dame rief daraufhin laut um Hilfe, was die Täter in die Flucht schlug. Beschrieben werden diese als rund 20 Jahre alt und schlank. Des Weiteren sollen die Täter dunkel gekleidet gewesen sein und einer war größer als die beiden anderen. Eine der kleineren Personen trug einen dünnen Schnurrbart.

Seitens der Polizei werden die betreffenden Personen nun gesucht. Ein Aufruf ergeht an alle Zeuginnen und Zeugen, die eventuell das Geschehen beobachtet oder den Hilferuf der alten Dame gehört haben. Die Tat ereignete sich am 2. November gegen 19 Uhr im Bereich Nibelungenring und könnte durchaus aufgefallen sein.

Sollten die drei Männer gefasst werden, so droht eine Verurteilung wegen räuberischer Erpressung gemäß §255 StGB. Zu bemerken ist dabei, dass auch schon der Versuch, diese Straftat auszuüben, als strafbar gilt und verurteilt werden kann. Zudem ist von einer Nötigung entsprechend §240 StGB auszugehen, wobei für eine klare Abgrenzung der einzelnen Tatfelder eine exakte Rekonstruktion der Tat erforderlich ist.

Relevant ist unter anderem die Frage, ob der alten Frau mit Gewalt gedroht wurde und worin diese Drohung bestand. Des Weiteren dürfte bei der Festlegung eines Strafmaßes entscheidend sein, ob dabei eine Waffe zum Einsatz kam oder die Forderung nach Bargeld lediglich verbalisiert wurde. Zuletzt könnte sich das sofortige Ablassen vom Opfer förderlich auswirken und eine Milderung der Strafe bewirken, doch müssen vorher erst einmal die Ermittlungen in Stutensee erfolgreich zu Ende geführt werden.

Quelle: Hügelhelden.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.