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Görlitz: polnische Ermittler verhindern Versicherungsbetrug

Görlitz: polnische Ermittler verhindern Versicherungsbetrug

Gemeldeter Diebstahl war ein Verkauf

Es ist ein Versicherungsbetrug der dreisteren Sorte oder sollte zumindest ein solcher werden. Im sächsischen Kreis Görlitz wurde ein BMW der 5er Reihe zunächst als gestohlen gemeldet. Der vorherige Besitzer machte gegenüber seiner Versicherung einen Schaden in Höhe von 50.000 Euro geltend und stellte zudem Strafanzeige. Es handelte sich dabei um einen 21-Jährigen und einen BMW vom Typ M5, also einer der teuersten Ausführungen der Oberklasse-Limousine.

Ermittlungen der polnischen Behörden ergaben dann eine Sichtung des Fahrzeugs in der polnischen Grenzsstadt Bogatynia (deutsch: Reichenau in Sachsen), die rund 27 Kilometer südlich von Görlitz liegt. Dabei befanden sich zwei Personen im Alter von 27 und 30 Jahren in unmittelbarer Umgebung des BMW und waren gerade damit beschäftigt, das Ortungssystem aus dem Wagen auszubauen.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Halter offensichtlich Kontakt mit den beiden Männern hatte und zudem über keinerlei Zündschlüssel und auch nicht über den Fahrzeugschein für das Auto verfügte. Entsprechend steht nun der Verdacht auf Versicherungsbetrug im Raum. Seitens der Fahnder gilt als naheliegend, dass die Männer zusammen gearbeitet haben und so ordentlich Kasse machen wollten.

Es handelt sich dabei keineswegs um den ersten Fall von fingiertem Autodiebstahl in der Grenzregion zwischen Polen und Deutschland. Vor einiger Zeit wurde in einem ähnlich gestrickten Fall ein VW Passat im Wert von 9.000 Euro als gestohlen gemeldet. Auch hier handelte es sich um einen Versicherungsbetrug, denn das Fahrzeug wurde später komplett zerlegt in Bogatynia aufgefunden. In beiden Fällen kommt es nun zu Strafanzeigen und die jeweiligen Fahrzeugbesitzer müssen sich vor Gericht verantworten.

Es ist zudem zu vermuten, dass der Versicherungsbetrug bzw. die Beihilfe hierzu auch von den polnischen Behörden verfolgt wird. In Deutschland drohen den Tätern zumindest Geldstrafen oder – für den Fall, dass es sich um eine Wiederholungstat handelt – sogar Freiheitsstrafen. Besonders angesichts der Höhe der Summe handelt es sich bei diesem versuchten Versicherungsbetrug längst nicht mehr um ein Kavaliersdelikt.

Versicherer zunehmend misstrauisch

Die Assekuranz ist nicht untätig gegen Gauner: „Zur Betrugsabwehr werden Schäden, die fiktiv abgerechnet werden und eine gewisse Höhe überschreiten, in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft eingetragen“, so ein GDV-Sprecher. Versicherungen lassen in fraglichen Fällen Gutachten und Kostenvoranschläge durch Sachverständigen-Organisationen prüfen.

In Deutschland werden pro Jahr allein 1,5 Millionen Kfz-Haftschäden „fiktiv“ abgerechnet. Das ist legal, aber nicht jeder Autofahrer ist dabei ehrlich. Wer einen fremd-verschuldeten Unfallschaden am Auto abrechnen möchte, braucht dafür nur den Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten, um sich den Betrag in Schadenshöhe vom Versicherer auszahlen zu lassen. Ob das Fahrzeug repariert wird, entscheidet der Autohalter. Beim Verkehrsgerichtstag im Januar 2020 wurde diskutiert, ob die fiktive Schadensregulierung zu ungerechtfertigter Bereicherung führt und ob Gesetzesänderungen nötig sind.

Quelle: Tag24

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.