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asd

Schwarzarbeit in Braunschweig: umfangreiche Ermittlungen

Schwarzarbeit in Braunschweig hat zu umfangreichen Ermittlungen in der Gastronomie geführt. Insgesamt waren 77 Ermittler von Zoll, Polizei sowie der Steuerfahndung und der Ausländerbehörde im Einsatz. Durchsucht wurden sowohl sieben gastronomische Betriebe als auch das Wohnhaus eines bekannten Braunschweiger Gastronomen. Dabei gelang es den Ermittlern 17 Personen mit sieben unterschiedlichen Nationalitäten festzunehmen, die allesamt Schwarzarbeit ausübten.

Die Ermittler stellten fest, dass keinerlei Anmeldung zu den Sozialversicherungen stattgefunden hatte. Erstaunlicherweise gaben die einzelnen Personen an, sie würden überhaupt nicht in den jeweiligen Kneipen arbeiten, sondern seien nur zu Besuch. Eine Frau stand beispielsweise im T-Shirt mit dem Logo und Namen des Lokals hinter dem Tresen, gab jedoch an, sie habe das T-Shirt lediglich geliehen und würde ihren Urlaub in Braunschweig verbringen.

Seitens der Ermittler wurde diese Angabe sogleich aufgenommen und angemerkt, dass es ein großes Kompliment für die Braunschweiger Gastronomie wäre, wenn Personen extra aus Serbien kämen. Es läge jedoch nahe, dass hier eine Arbeitskraft Schwarzarbeit ausübte und keine Beiträge für die Sozialversicherungen entrichtet würden. Die Bußgelder, die gerade bei illegaler Beschäftigung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter drohen, belaufen sich auf bis zu 500.000 Euro. Wird dem Wirt zudem nachgewiesen, dass er Lohn vorenthalten hat, so kann die Strafe noch deutlich höher ausfallen. Im Gespräch sind in diesem Fall bis zu fünf Jahren Haft.

Die Ermittlungen wegen Schwarzarbeit wurden ausgelöst, nachdem das Fachkommissariat für Rotlichtkriminalität immer wieder Personen ohne klare Aufenthaltserlaubnis antraf. Entsprechend nahmen die Ermittler bei der jetzigen Aktion auch mehrere Dolmetscher sowie Spezialisten für die Prüfung von Dokumenten mit.

Grundsätzlich ist die Gastronomie eine Branche, in der es immer wieder zu Schwarzarbeit kommt. Die Angestellten üben ihre Tätigkeiten jedoch nur teilweise offen aus und bedienen Gäste oder stehen hinter dem Tresen. Eine ebenfalls häufig anzutreffende Variante ist die Beschäftigung in der Küche, wo unter anderem als Beikoch oder im Spüldienst gearbeitet wird. Unabhängig von der jeweils ausgeübten Tätigkeit handelt es sich um Schwarzarbeit und damit um eine Straftat.

Quelle: Regionalbraunschweig.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.